
Highlights
- Erstattung für Sehhilfen sowie Operationen zur Sehschärfenkorrektur
- Zusätzliche Leistungen wie Massage oder Lymphdrainage
- Im Exklusiv- und Premiumtarif: Heilpraktikerbehandlung, Osteopathie, Chiropraktik und Alternativmedizin
- Exklusiv- und Premiumtarif: Erstattung über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte
- NEU: Nachhaltige Variante bessergrün
Hintergrundinfos zum Produkt
Bei ambulanten Behandlungen werden häufig so genannte individuelle Gesundheitsleistungen angeboten. Hierbei handelt es sich um ärztliche Leistungen, die nicht oder nicht mehr von den Krankenkassen erstattet werden. Zudem erfreut sich die Inanspruchnahme alternativer Heilmethoden einer zunehmenden Beliebtheit. Dazu zählen unter anderem auch Behandlungskosten beim Heilpraktiker oder Osteopathen. Mit den ambulanten Zusatztarifen der INTER können Ihre Kunden den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung erweitern und viele dieser Zusatzkosten deutlich reduzieren.
Leistungsübersicht
Die ambulante Zusatzversicherung INTER QualiMed Z gibt es in drei Produktvarianten.
| 1. Spalte mit Leistungsbeschreibungen | Basis AVP | Exklusiv AVSH | Premium APS |
|---|---|---|---|
Zuzahlung für Arznei-/Verband-/Heil-/Hilfsmitteln und Fahrkosten bei ambulanter Behandlung | |||
Vorsorgeuntersuchungen / Schutzimpfungen (inkl. Reiseschutz) / Privatärztliche Leistungen (IGeL) | Vorsorgeuntersuchungen 100% bis Erstattungsbetrag (EB) pro Kalenderjahr (KJ):
| Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfung 100% bis 400€ Erstattungsbetrag (EB) innerhalb von 2 KJ | Privatärztliche Leistungen (IGeL), Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfung 100% bis 800€ Erstattungsbetrag (EB) innerhalb von 2 KJ |
Sehhilfen | 100% bis 150€ EB innerhalb von 2 Jahren | 100% bis 250€ EB innerhalb von 2 Jahren | 100% bis 375€ EB innerhalb von 2 Jahren |
Operative Maßnahmen zur Behandlung der Fehlsichtigkeit (z.B. LASIK, LASEK, PRK) | 100% bis 800€ EB je Auge, erneute Behandlung nach frühestens drei Jahren (Wartezeit 3 Jahre) | ||
Hilfsmittel | 80% bis 250€ EB pro KJ | ||
Heilmittel | 100% bis 200€ EB pro KJ | ||
Heilpraktiker und Alternativmedizin | 80% bis 400€ EB pro KJ (einschl. Arznei/Verbandmittel) Für Heilpraktikerleistungen, Chiropraktiker, Osteopathen und Alternative Heilmethoden nach dem Hufelandverzeichnis | 80% bis 800€ EB pro KJ (einschl. Arznei/Verbandmittel) Für Heilpraktikerleistungen, Chiropraktiker, Osteopathen und Alternative Heilmethoden nach dem Hufelandverzeichnis | |
Präventionsmaßnahmen | 100% bis 50€ EB pro KJ | ||
Gebührenordnung | Bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte | Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Heilpraktiker | Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Heilpraktiker |
Zuzahlung für Arznei-/Verband-/Heil-/Hilfsmitteln und Fahrkosten bei ambulanter Behandlung
Vorsorgeuntersuchungen / Schutzimpfungen (inkl. Reiseschutz) / Privatärztliche Leistungen (IGeL)
Vorsorgeuntersuchungen
100% bis Erstattungsbetrag (EB) pro Kalenderjahr (KJ):
- 150€ EB innerhalb der ersten 12 Monate
- 300€ EB innerhalb der ersten 24 Monate
- ab dem 25. Monat 500€ EB pro KJ
Sehhilfen
100% bis 150€ EB innerhalb von 2 Jahren
Operative Maßnahmen zur Behandlung der Fehlsichtigkeit (z.B. LASIK, LASEK, PRK)
Hilfsmittel
Heilmittel
Heilpraktiker und Alternativmedizin
Präventionsmaßnahmen
Gebührenordnung
Bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte
Zuzahlung für Arznei-/Verband-/Heil-/Hilfsmitteln und Fahrkosten bei ambulanter Behandlung
Vorsorgeuntersuchungen / Schutzimpfungen (inkl. Reiseschutz) / Privatärztliche Leistungen (IGeL)
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfung
100% bis 400€ Erstattungsbetrag (EB) innerhalb von 2 KJ
Sehhilfen
100% bis 250€ EB innerhalb von 2 Jahren
Operative Maßnahmen zur Behandlung der Fehlsichtigkeit (z.B. LASIK, LASEK, PRK)
Hilfsmittel
Heilmittel
Heilpraktiker und Alternativmedizin
80% bis 400€ EB pro KJ (einschl. Arznei/Verbandmittel)
Für Heilpraktikerleistungen, Chiropraktiker, Osteopathen und Alternative Heilmethoden nach dem Hufelandverzeichnis
Präventionsmaßnahmen
Gebührenordnung
Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Heilpraktiker
Zuzahlung für Arznei-/Verband-/Heil-/Hilfsmitteln und Fahrkosten bei ambulanter Behandlung
Vorsorgeuntersuchungen / Schutzimpfungen (inkl. Reiseschutz) / Privatärztliche Leistungen (IGeL)
Privatärztliche Leistungen (IGeL), Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfung
100% bis 800€ Erstattungsbetrag (EB) innerhalb von 2 KJ
Sehhilfen
100% bis 375€ EB innerhalb von 2 Jahren
Operative Maßnahmen zur Behandlung der Fehlsichtigkeit (z.B. LASIK, LASEK, PRK)
100% bis 800€ EB je Auge, erneute Behandlung nach frühestens drei Jahren (Wartezeit 3 Jahre)
Hilfsmittel
80% bis 250€ EB pro KJ
Heilmittel
100% bis 200€ EB pro KJ
Heilpraktiker und Alternativmedizin
80% bis 800€ EB pro KJ (einschl. Arznei/Verbandmittel)
Für Heilpraktikerleistungen, Chiropraktiker, Osteopathen und Alternative Heilmethoden nach dem Hufelandverzeichnis
Präventionsmaßnahmen
100% bis 50€ EB pro KJ
Gebührenordnung
Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Heilpraktiker
Versichern Sie Ihre Kunden mit bessergrün
Bieten Sie Ihren Kundinnen und Kunden unsere Tarifvariante bessergrün an – eine Kombination aus bewährtem INTER-Versicherungsschutz und dem bessergrün-Konzept. Dazu setzen sie beim Online-Abschluss einfach ihr Häkchen in der Personenübersicht bei „bessergrün“.
Mit Abschluss dieser Tarifvariante beteiligen sich Ihre Kundinnen und Kunden am bessergrün-Konzept. Zu den unterstützten Maßnahmen zählen z.B. Projekte in den Bereichen Waldschutz, Artenvielfalt und Meeresschutz. Zudem pflanzt bessergrün für jeden neu abgeschlossenen Vertrag einen Baum.
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Als Partner der bessergrün GmbH hat sich die INTER verpflichtet, den Prämienanteil, der nicht zur Deckung laufender Ausgaben benötigt wird, ausschließlich in Kapitalanlagen zu investieren, die mindestens die Anforderungen Artikels 8 der EU-Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/2088) erfüllen.
Weitere Informationen zu den Projekten und dem bessergrün-Konzept finden Sie unter bessergruen.de.