
Highlights
- Zukunftssicher: Ergänzungstarif schließt aktuelle und zukünftige Lücken im Beihilferecht
- Heilmittel: Bis 200% der Höchstbeträge der Bundesbeihilfeverordnung
- Stationäre Zuzahlungen: keine zusätzliche Krankenhaustagegeldversicherung erforderlich
- Keine Zahnstaffel: volle Leistung bereits zu Beginn
- Beitragsfreistellung: bis zu 6 Monate bei Bezug von Elterngeld
- Attraktive Beiträge: 338,39 Euro für einen 28-jährigen Bundesbeamten
Hintergrundinfos zum Produkt
Aufgrund ihres Beihilfeanspruchs benötigen Beamte und Beamtenanwärter eine auf ihre individuelle Situation abgestimmte Krankenversicherung. Beim INTER BeMed können Beihilfeberechtigte ihren Gesundheitsschutz aus vier Bausteinen zusammenstellen.
- INTER BeMed Premium
Der Beihilfe-Restkostentarif kommt für den prozentualen Anteil der Beihilfe auf, der nicht vom Dienstherrn übernommen wird. In vielen Bereichen leistet er bereits mehr, als Beihilfeverordnungen vorsehen. So wird beispielsweise über die Höchstsätze der Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) erstattet. - INTER BeMed Zweibett
Dieser Baustein ist eine optionale Ergänzung zum Restkostentarif für den stationären Bereich. Er deckt den prozentualen Anteil der Kosten für ein Zweibettzimmer und eine Chefarztbehandlung ab. - INTER BeMed Einbett
Als optionale Ergänzung zum INTER BeMed Zweibett übernimmt dieser Baustein die Mehrkosten für ein Einbettzimmer. - INTER BeMed Premium Ergänzung
Der Ergänzungstarif schließt bestehende und zukünftige Lücken, die aufgrund der Leistungsgrenzen im Beihilferecht entstehen. In Kombination mit dem Beihilfe-Restkostentarif bilden sie den Premiumschutz einer PKV.
So setzt sich der Versicherungsschutz zusammen
Leistungsstark im Alltag. Verlässlich im Ernstfall.
Wer Erkrankungen früh erkennt, kann oft größere Belastungen vermeiden. INTER BeMed unterstützt deshalb wichtige Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen. Dazu gehören auch Reiseimpfungen sowie beruflich bedingte Impfungen. Besonders angenehm: Vorsorgeleistungen werden ohne Anrechnung auf eine mögliche Beitragsrückerstattung berücksichtigt.
Nach einer Erkrankung oder Verletzung beginnt die eigentliche Genesung häufig erst nach der medizinischen Behandlung. INTER BeMed unterstützt zahlreiche Heilmittel, darunter Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Osteopathie, Podologie und Ernährungstherapie. Auch alternative Behandlungsmethoden, beispielsweise durch Heilpraktiker, sind erstattungsfähig.
Gutes Sehen, gutes Hören und moderne medizinische Unterstützung tragen wesentlich zur Lebensqualität bei. INTER BeMed leistet für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen ebenso wie für sehkraftverbessernde Operationen, beispielsweise LASIK. Auch Hörgeräte, weitere wichtige Hilfsmittel sowie Digitale Gesundheitsanwendungen werden leistungsstark unterstützt.
Gesundheit bedeutet mehr als körperliches Wohlbefinden. Deshalb umfasst INTER BeMed auch Leistungen für psychotherapeutische Behandlungen ohne Einschränkungen und trägt damit den Anforderungen eines modernen und oft anspruchsvollen Berufsalltags Rechnung. Darüber hinaus unterstützt INTER BeMed medizinisch notwendige Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen sowie Mutter-Kind- und Vater-Kind-Kuren mit einem tariflichen Kurtagegeld.
Zahnbehandlungen gehören zu den Bereichen, in denen schnell hohe Kosten entstehen können. INTER BeMed bietet einen besonders umfangreichen Versicherungsschutz für Zahnbehandlungen,
Zahnersatz, Implantate, Kieferorthopädie sowie professionelle Zahnreinigungen. Selbst in den ersten Versicherungsjahren bestehen keine Leistungsbegrenzungen.
Wenn ein Krankenhausaufenthalt notwendig wird, ist eine hochwertige medizinische Versorgung besonders wichtig. INTER BeMed bietet hierfür einen leistungsstarken Versicherungsschutz, der auch Privatkliniken einschließt. Zusätzliche Bausteine ergänzen den Schutz um weitere Komfortleistungen, beispielsweise die Unterbringung im Zweibett- oder Einbettzimmer sowie wahlärztliche Leistungen.
Ob Urlaubsreise, Auslandssemester oder längerer Aufenthalt im Ausland: Der Versicherungsschutz begleitet dich auch über die deutschen Grenzen hinaus. INTER BeMed bietet weltweiten Versicherungsschutz für Auslandsaufenthalte von bis zu zwölf Monaten und unterstützt bei medizinisch notwendigen Rücktransporten.
Mit dem Berufsstart beginnt oft auch die Planung der nächsten Lebensphase. INTER BeMed begleitet Familien mit Leistungen rund um Schwangerschaft, Geburt und Kinderwunsch. Darüber hinaus umfasst der Versicherungsschutz finanzielle Unterstützung während der Elternzeit, Leistungen für eine Haushaltshilfe in besonderen Situationen sowie die Mitaufnahme einer Begleitperson bei einem Krankenhausaufenthalt des Kindes.
Leistungsübersicht
Die Übersicht bezieht sich auf die Kombination der Tarife BMP, BMZB, BMEB und BMPE.
| 1. Spalte mit Leistungsbeschreibungen | INTER BeMed |
|---|---|
Ambulant | |
Gebührenordnung für Ärzte |
|
Heilmittel |
|
Hilfsmitttel |
|
Psychotherapie |
|
Alternativmedizin |
|
Vorsorge |
|
Kinderwunsch |
|
Stationär | |
Gebührenordnung für Ärzte |
|
Versichertenkarte |
|
Zuzahlungen |
|
Privatkliniken |
|
Begleitperson bei Kindern im Krankenhaus |
|
Zahn | |
Gebührenordnung für Zahnärzte |
|
Zahnstaffel |
|
Zahnersatz |
|
Kieferorthopädie |
|
Allgemein | |
Optionsrechte auf höherwertigen Schutz |
|
Selbstbeteiligung |
|
Beitragsrückerstattung |
|
Beitragsfreistellung bei Elterngeldbezug |
|
Ambulant
Gebührenordnung für Ärzte
- Erstattung über die Höchstsätze hinaus
Heilmittel
Heilmittel sind beispielsweise Inhalationen, Krankengymnastik, Massagen, Packungen, Hydrotherapie, Kälte- und Wärmebehandlung, Elektrotherapie, Lichttherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie, Ernährungstherapie. Erstattet werden auch Osteopathie, Geburtsvorbereitungskurs, Schwangerschaftsgymnastik, Rückbildungsgymnastik sowie die in Beihilfevorschriften vorgesehenen Zuzahlungen bei Heilmitteln.
Heilmittel
- Bis 200% der Höchstbeträge der Bundesbeihilfeverordnung für Heilmittel
Hilfsmittel
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern wie Bandagen, Einlagen oder Prothesen. Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde. Für Hörgeräte ist die Erstattung begrenzt auf 2.500 Euro pro Ohr innerhalb von 5 Jahren. Hilfsmittel gleicher Art werden einmal pro Kalenderjahr erstattet.
Hilfsmitttel
- Offener Hilfsmittelkatalog
- 100% Erstattung ohne vorherige Zusage
Psychotherapie
- Ohne Sitzungsbegrenzung
- Ohne vorherige Zusage
- Erstattung auch ohne Leistung der Beihilfe
Alternativmedizin
- Bis 2.000 € pro Kalenderjahr
- Nach GebüH oder Hufelandverzeichnis
- Erstattung auch ohne Leistung der Beihilfe
Vorsorge
- Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen
- Übliche Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung häufig vorkommender schwerer Krankheiten
- Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen bis 1.000 Euro beeinflussen nicht die Beitragsrückerstattung
Kinderwunsch
- Auch in eheähnlicher Gemeinschaft
- Ohne vorherige Zusage
- Ohne Begrenzung der Versuche
Stationär
Gebührenordnung für Ärzte
- Erstattung über die Höchstsätze hinaus
Versichertenkarte
- Keine Vorleistung erforderlich
- Direkte Abrechnung der INTER mit dem Träger
Zuzahlungen
- Übernahme der in den Beihilfevorschriften vorgesehenen Zuzahlungen
- Keine zusätzliche Krankenhaustagegeldversicherung erforderlich
Privatklinik
Leistungen in Krankenhäusern in Deutschland, die nicht dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) oder der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) unterliegen (Privatkliniken), werden erstattet. Die Erstattung für allgemeine Krankenhausleistungen beträgt max. das 2-fache der Kosten, die in einem Krankenhaus entstanden wären, das nach KHEntgG bzw. BPflV abrechnet.
Privatkliniken
- Max. das 2-fache Erstattung für allgemeine Krankenhausleistungen
Begleitperson bei Kindern im Krankenhaus
- Bis zum 16.Lebensjahr
Zahn
Gebührenordnung für Zahnärzte
- Erstattung über die Höchstsätze hinaus
Zahnstaffel
- Von Beginn an keine Einschränkungen
Zahnersatz
- Zahnersatz
- Inlays
- Implantate
Kieferorthopädie
- Ohne Altersbegrenzung
Allgemein
Optionsrechte auf höherwertigen Schutz
- Heirat (einmalig), Geburt oder Adoption
- Ende 3., 5. und 7. Versicherungsjahres
- Erstmaliger Ernennung zum Beamten auf Probe, Zeit oder Lebenszeit
- Ohne Wartezeit und erneute Risikoprüfung
Selbstbeteiligung
- Generell keine
- Optional 600 €, bezogen auf die versicherte Prozentstufe
Beitragsrückerstattung
- Neukunden erhalten bei Leistungsfreiheit im 1. Jahr bereits 2,5 MB
- Beamtenanwärter erhalten 6 MB Erstattung bei Leistungsfreiheit
- Beitragsrückerstattung nach leistungsfreien Jahren:
1 Jahr: 1,0 MB
2 Jahre: 1,5 MB
3 Jahre: 2,0 MB
4 Jahre: 2,5 MB
Beitragsfreistellung
Beitragsfreistellung für max. 6 Monate bei:
- Bezug von Elterngeld
- wenn wegen Überschreitung gesetzlicher Einkommensgrenzen, max. jedoch bis zur Einkommensgrenze von 250.000 Euro für Alleinerziehende und 300.000 Euro für Paare, kein Elterngeld gezahlt wird.
Voraussetzung:
- Die Entbindung hat mindestens 12 Monate nach Versicherungsbeginn stattgefunden.
Beitragsfreistellung bei Elterngeldbezug
- Für max. 6 Monate
- Auch wenn wegen Überschreitung gesetzlicher Einkommensgrenzen kein Elterngeld gezahlt wird