
Highlights
- Sofortiger Versicherungsschutz - keine Wartezeiten
- Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht des Versicherers
- Krankentagegeldzahlung bei Wiedereingliederung
- Kinderkrankentagegeld in Verbindung mit einer Krankheitskostenvollversicherung
- Einfache Bedarfsermittlung: 80% des Bruttoentgeltes bzw. des Gewinns vor Steuern
Hintergrundinfos zum Produkt
Wie sieht die Versorgungslücke meiner Kunden im Krankheitsfall aus?
Angestellte
Angestellte haben bei andauernder Krankheit einen Anspruch auf volle Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Sind Ihre Kunden länger als 6 Wochen krank, erhalten sie danach - sofern sie in der GKV versichert sind - ein zeitlich befristetes und deutlich niedrigeres Krankengeld.
Als privat Versicherter haben Sie die Möglichkeit ihr Einkommen komplett abzusichern. Im Gegensatz zur GKV ist die Leistungsdauer des Krankengeldes nicht zeitlich befristet.

Selbstständige
Bei Selbstständigen kann ein krankheitsbedingter Ausfall bereits ab dem 1. Tag zu Einkommensverlusten führen. Die Krankentagegeldtarife der INTER bieten die Möglichkeit, nicht nur den Verdienstausfall, sondern auch bis zu 80% des Gewinns vor Steuern abzusichern.

Leistungsübersicht
Die wesentlichen Leistungen der Krankentagegeldversicherung der INTER für Angestellte und Selbstständige
Angestellte KTA | Selbstständige KTS | |
---|---|---|
Berechnungsgrundlage | 80% des Bruttoentgelts | 80 % des Gewinns vor Steuern |
Leistungsbeginn/Karenzzeit | Auswahl zwischen 42, 63, 91,182, 273, 365, 546 Karenztagen möglich | Auswahl zwischen 3, 7, 14, 21, 28, 42, 91, 182, 365 Karenztagen möglich |
Anschlussrehabilitation | ||
Wiedereingliederung/ Teilarbeitsunfähigkeit | Vor Wiedereingliederung bestand 100%ige Arbeitsunfähigkeit | Teilarbeitsunfähigkeit beträgt mind. 50% und vor Wiedereingliederung bestand 100%ige Arbeitsunfähigkeit |
Anrechnung der Karenzzeiten bei Folgeerkrankungen | ||
Kinderkrankentagegeld | ||
Entwöhnungsmaßnahmen (außer Nikotinsucht) | 80% für max. 3 Entwöhnungsmaßnahmen | 80% für max. 3 Entwöhnungsmaßnahmen |
Geltungsbereich | Deutschland, EWR-Vertragsstaaten und Schweiz | Deutschland, EWR-Vertragsstaaten und Schweiz |
Vorübergehender Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereiches in einem öffentlichen oder privaten Krankenhaus bis zu 6 Monate |
Angestellte KTA
Berechnungsgrundlage
80% des Bruttoentgelts
Leistungsbeginn/Karenzzeit
Auswahl zwischen 42, 63, 91,182, 273, 365, 546 Karenztagen möglich
Anschlussrehabilitation
Wiedereingliederung/ Teilarbeitsunfähigkeit
Vor Wiedereingliederung bestand 100%ige Arbeitsunfähigkeit
Anrechnung der Karenzzeiten bei Folgeerkrankungen
Kinderkrankentagegeld
Entwöhnungsmaßnahmen (außer Nikotinsucht)
80% für max. 3 Entwöhnungsmaßnahmen
Geltungsbereich
Deutschland, EWR-Vertragsstaaten und Schweiz
Vorübergehender Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereiches in einem öffentlichen oder privaten Krankenhaus bis zu 6 Monate
Selbstständige KTS
Berechnungsgrundlage
80 % des Gewinns vor Steuern
Leistungsbeginn/Karenzzeit
Auswahl zwischen 3, 7, 14, 21, 28, 42, 91, 182, 365 Karenztagen möglich
Anschlussrehabilitation
Wiedereingliederung/ Teilarbeitsunfähigkeit
Teilarbeitsunfähigkeit beträgt mind. 50% und vor Wiedereingliederung bestand 100%ige Arbeitsunfähigkeit
Anrechnung der Karenzzeiten bei Folgeerkrankungen
Kinderkrankentagegeld
Entwöhnungsmaßnahmen (außer Nikotinsucht)
80% für max. 3 Entwöhnungsmaßnahmen
Geltungsbereich
Deutschland, EWR-Vertragsstaaten und Schweiz
Vorübergehender Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereiches in einem öffentlichen oder privaten Krankenhaus bis zu 6 Monate