Highlights
- Sofortiger Versicherungsschutz - keine Wartezeiten
- Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht des Versicherers
- Krankentagegeldzahlung bei Wiedereingliederung
- Option auf Erhöhung des Tagessatzes um 100% bei Niederlassung ohne erneute Gesundheitsprüfung
- Einfache Bedarfsermittlung: 80% des Bruttoentgeltes bzw. der Einnahmen (Umsatzerlöse) aus selbstständiger Tätigkeit
Hintergrundinfos zum Produkt
Wie sieht die Versorgungslücke meiner Kunden im Krankheitsfall aus?
Angestellte Mediziner
Angestellte Mediziner haben bei andauernder Krankheit einen Anspruch auf volle Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Sind Ihre Kunden länger als 6 Wochen krank, erhalten sie danach - sofern sie in der GKV versichert sind - ein zeitlich befristetes und deutlich niedrigeres Krankengeld.
Als privat Versicherter haben Sie die Möglichkeit ihr Einkommen komplett abzusichern. Im Gegensatz zur GKV ist die Leistungsdauer des Krankengeldes nicht zeitlich befristet.
Niedergelassene Mediziner
Bei Medizinern mit eigener Praxis kann ein krankheitsbedingter Ausfall bereits ab dem ersten Tag zu Einkommensverlusten führen. Die Krankentagegeldtarife der INTER bieten niedergelassenen Medizinern die Möglichkeit, nicht nur den Verdienstausfall, sondern auch bis zu 80% der Umsatzerlöse ab dem 3. Krankheitstag abzusichern. Im Gegensatz zur Praxisausfallversicherung darf das Krankentagegeld nach einem Leistungsfall nicht vom Versicherer beendet werden.
Leistungsübersicht
Die wesentlichen Leistungen des INTER Krankentagegeldes für Mediziner.
Angestellte Mediziner KTMA | Niedergelassene Mediziner KTMN | |
---|---|---|
Versicherbarer Tagessatz ohne Vollversicherung | 300 € | 500 € |
Versicherbarer Tagessatz in Ergänzung einer Vollversicherung | 500 € | 800 € |
Wiedereingliederung/Teilarbeitsunfähigkeit | Vor Wiedereingliederung bestand 100%ige Arbeitsunfähigkeit | Teilarbeitsunfähigkeit beträgt mind. 50% und vor Wiedereingliederung bestand 100%ige Arbeitsunfähigkeit |
Anschlussrehabilitation | ||
Anrechnung der Karenzzeiten bei Folgeerkrankungen | ||
Kinderkrankentagegeld | ||
Leistungsbeginn/Karenzzeit | Auswahl zwischen 42, 63, 84, 105, 126, 182, 273, 365 Karenztagen möglich | Auswahl zwischen 3, 7, 14, 21, 28, 42, 91, 182, 365 Karenztagen möglich |
Entwöhnungsmaßnahmen (außer Nikotinsucht) | 80% für max. 3 Entwöhnungsmaßnahmen | 80% für max. 3 Entwöhnungsmaßnahmen |
Berechnungsgrundlage | 80% des Bruttoentgelts | 80% der Einnahmen (Umsatzerlöse) aus selbständiger Tätigkeit |
Geltungsbereich | Deutschland, EWR-Vertragsstaaten und Schweiz | Deutschland, EWR-Vertragsstaaten und Schweiz |
Vorübergehender Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereiches in einem öffentlichen oder privaten Krankenhaus bis zu 12 Monate |
Angestellte Mediziner KTMA
Versicherbarer Tagessatz ohne Vollversicherung
300 €
Versicherbarer Tagessatz in Ergänzung einer Vollversicherung
500 €
Wiedereingliederung/Teilarbeitsunfähigkeit
Vor Wiedereingliederung bestand 100%ige Arbeitsunfähigkeit
Anschlussrehabilitation
Anrechnung der Karenzzeiten bei Folgeerkrankungen
Kinderkrankentagegeld
Leistungsbeginn/Karenzzeit
Auswahl zwischen 42, 63, 84, 105, 126, 182, 273, 365 Karenztagen möglich
Entwöhnungsmaßnahmen (außer Nikotinsucht)
80% für max. 3 Entwöhnungsmaßnahmen
Berechnungsgrundlage
80% des Bruttoentgelts
Geltungsbereich
Deutschland, EWR-Vertragsstaaten und Schweiz
Vorübergehender Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereiches in einem öffentlichen oder privaten Krankenhaus bis zu 12 Monate
Niedergelassene Mediziner KTMN
Versicherbarer Tagessatz ohne Vollversicherung
500 €
Versicherbarer Tagessatz in Ergänzung einer Vollversicherung
800 €
Wiedereingliederung/Teilarbeitsunfähigkeit
Teilarbeitsunfähigkeit beträgt mind. 50% und vor Wiedereingliederung bestand 100%ige Arbeitsunfähigkeit
Anschlussrehabilitation
Anrechnung der Karenzzeiten bei Folgeerkrankungen
Kinderkrankentagegeld
Leistungsbeginn/Karenzzeit
Auswahl zwischen 3, 7, 14, 21, 28, 42, 91, 182, 365 Karenztagen möglich
Entwöhnungsmaßnahmen (außer Nikotinsucht)
80% für max. 3 Entwöhnungsmaßnahmen
Berechnungsgrundlage
80% der Einnahmen (Umsatzerlöse) aus selbständiger Tätigkeit
Geltungsbereich
Deutschland, EWR-Vertragsstaaten und Schweiz
Vorübergehender Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereiches in einem öffentlichen oder privaten Krankenhaus bis zu 12 Monate