Highlights
- Erstattung ohne Vorleistung eines anderen Trägers von Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen
- Leistung für bis zu 42 Tage alle 36 Monate
- Keine Wartezeiten bei Abschluss mit einer privaten Krankenversicherung
- Optionsrecht auf Erhöhung des Tagessatzes nach Wegfall des Anspruches beim gesetzlichen Rehabilitationsträger ohne erneute Gesundheitsprüfung
- Freie Wahl der Einrichtung, die berechtigt ist, Kuren oder Rehabilitationen durchzuführen
Hintergrundinfo zum Produkt
In der Privaten Krankenversicherung sind stationäre und teilstationäre Kuren oder Rehabilitationen oft nicht im Versicherungsschutz enthalten. Häufig werden nur ambulante Kurleistungen erstattet, die nicht ausreichen, um die Kosten einer stationären Kur zu decken. Mit dem INTER Kur können Versicherte typische Kosten wie Unterbringung, Verpflegung, Kurtaxe, An- und Abreise bei medizinisch notwendigen Kuren und Rehabilitationen absichern.
Wer kann INTER Kur abschließen?
Personen, für die bereits bei der INTER eine Krankheitskostenvollversicherung besteht oder gleichzeitig beantragt wird, können den Tarif abschließen.
Wer kann INTER Kur nicht abschließen?
Beihilfeberechtigte Personen, gesetzlich krankenversicherte Personen, Versicherte im brancheneinheitlichen Basistarif, im Notlagentarif oder Standardtarif können den Tarif nicht abschließen.
Leistungsübersicht
Kurtagegeld | |
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Geltungsbereich | Deutschland |
Wartezeit |
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Leistungsanspruch | Bei medizinisch notwendige Kuren, Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kuren sowie medizinische Rehabilitationen |
Leistungshöhe |
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Leistungsdauer | Für Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme von mindestens 14 Tagen Dauer für längstens 42 Tage |
Leistungsintervall | Erneuter Anspruch frühestens 36 Monate nach Beendigung der letzten Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme |
Optionsrecht | Einmalig bis zu 100% bei Wegfall eines Anspruches auf Rehabilitationsmaßnahmen bei einem gesetzlichen Rehabilitationsträger ohne erneute Gesundheitsprüfung |
Kurtagegeld
Geltungsbereich
Deutschland
Wartezeit
Keine 12-monatige Wartezeit bei
- gleichzeitigem Abschluss einer Krankheitskostenvollversicherung
- Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme, die aus einem Unfallereignis resultieren
Leistungsanspruch
Bei medizinisch notwendige Kuren, Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kuren sowie medizinische Rehabilitationen
Leistungshöhe
Prozent des vereinbarten Tagessatzes
- 100% bei einer stationären Kur/Rehabilitation
- 75% bei einer teilstationären Kur/Rehabilitation
- 50% bei einer Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kuren
- 50% bei einer ambulanten Kur/Rehabilitation
Leistungsdauer
Für Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme von mindestens 14 Tagen Dauer für längstens 42 Tage
Leistungsintervall
Erneuter Anspruch frühestens 36 Monate nach Beendigung der letzten Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme
Optionsrecht
auf Erhöhung des Tagessatzes
Einmalig bis zu 100% bei Wegfall eines Anspruches auf Rehabilitationsmaßnahmen bei einem gesetzlichen Rehabilitationsträger ohne erneute Gesundheitsprüfung