
Highlights
- Privatärztliche Behandlung z. B. durch Spezialisten oder Chefärzte
- Erstattung über die Höchstsätze der Gebührenordnung für (Zahn-)Ärzte
- Freie Krankenhauswahl
- Ein- oder Zweibettzimmer
- Auswahl zwischen Tarifen mit und ohne Alterungsrückstellungen
- NEU: Nachhaltige Variante bessergrün
Hintergrundinfos zum Produkt
Die stationäre Versorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung sieht lediglich einen Aufenthalt im Mehrbettzimmer und die Behandlung durch den Stationsarzt vor. Oft ist es so, dass die bestmögliche Behandlung von schweren Krankheiten oder Unfällen nicht im nächstgelegenen beliebigen Krankenhaus und auch nicht vom dort diensthabenden Stationsarzt gewährleistet werden kann. Eine stationäre Zusatzversicherung ermöglicht Ihrem Kunden, im geplanten oder bei einem akuten Krankenhausaufenthalt, sich die Klinik selbst auszusuchen und dann die Behandlung durch einen Spezialisten oder den Oberarzt / Chefarzt durchführen zu lassen. Die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer gehört in der Regel dazu und wird je nach Tarif ebenfalls von der stationären Zusatzversicherung getragen.
Statistisch steigt die Zahl der Krankenhausbesuche mit dem Alter an. Tarife ohne Alterungsrückstellungen enthalten daher Beitragssprünge und sind im hohen Alter sehr teuer. Eine Alternative bieten Tarife, die Alterungsrückstellungen aufbauen. Der Beitrag steigt aufgrund des Älterwerdens nicht an und die Versicherung bleibt auch im hohen Alter bezahlbar. Dies funktioniert, da in jungen Jahren ein finanzielles Polster angespart wird. Im Alter, wenn die Kosten steigen wird das Polster genutzt, um Beitragssprünge aufgrund des Älterwerdens zu verhindern. INTER QualiMed Z Stationär gibt es mit und ohne Alterungsrückstellungen. Ihre Kunden können sich für eine Tarifvariante entscheiden.
Leistungsübersicht
Die Zusatzversicherung INTER QualiMed Z Stationär gibt es in drei Produktvarianten.
| 1. Spalte mit Leistungsbeschreibungen | Basis SU | Exklusiv S2(R) | Premium S1(R) |
|---|---|---|---|
Privatarzt (inkl. vor- und nachstationäre Behandlung) im Krankenhaus | 100% bei Unfall | ||
Unterbringung - Ein-/Zweibettzimmer | bei Unfall | Zweibettzimmer (Einbettzimmer bei Unfall) | |
Freie Krankenhauswahl | |||
Ambulante Operationen | |||
Fahrt-/Transportkosten max. 300 € | |||
Begleitperson bei Kindern im Krankenhaus bis Alter 12 bis 14 Tage | |||
Gebührenordnung - Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte hinaus |
Privatarzt (inkl. vor- und nachstationäre Behandlung) im Krankenhaus
100% bei Unfall
Unterbringung - Ein-/Zweibettzimmer
bei Unfall
Freie Krankenhauswahl
Ambulante Operationen
Fahrt-/Transportkosten max. 300 €
Begleitperson bei Kindern im Krankenhaus bis Alter 12 bis 14 Tage
Gebührenordnung - Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte hinaus
Privatarzt (inkl. vor- und nachstationäre Behandlung) im Krankenhaus
Unterbringung - Ein-/Zweibettzimmer
Zweibettzimmer (Einbettzimmer bei Unfall)
Freie Krankenhauswahl
Ambulante Operationen
Fahrt-/Transportkosten max. 300 €
Begleitperson bei Kindern im Krankenhaus bis Alter 12 bis 14 Tage
Gebührenordnung - Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte hinaus
Privatarzt (inkl. vor- und nachstationäre Behandlung) im Krankenhaus
Unterbringung - Ein-/Zweibettzimmer
Freie Krankenhauswahl
Ambulante Operationen
Fahrt-/Transportkosten max. 300 €
Begleitperson bei Kindern im Krankenhaus bis Alter 12 bis 14 Tage
Gebührenordnung - Über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte hinaus
Versichern Sie Ihre Kunden mit bessergrün
Bieten Sie Ihren Kundinnen und Kunden unsere Tarifvariante bessergrün an – eine Kombination aus bewährtem INTER-Versicherungsschutz und dem bessergrün-Konzept. Dazu setzen sie beim Online-Abschluss einfach ihr Häkchen in der Personenübersicht bei „bessergrün“.
Mit Abschluss dieser Tarifvariante beteiligen sich Ihre Kundinnen und Kunden am bessergrün-Konzept. Zu den unterstützten Maßnahmen zählen z.B. Projekte in den Bereichen Waldschutz, Artenvielfalt und Meeresschutz. Zudem pflanzt bessergrün für jeden neu abgeschlossenen Vertrag einen Baum.
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Als Partner der bessergrün GmbH hat sich die INTER verpflichtet, den Prämienanteil, der nicht zur Deckung laufender Ausgaben benötigt wird, ausschließlich in Kapitalanlagen zu investieren, die mindestens die Anforderungen Artikels 8 der EU-Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/2088) erfüllen.
Weitere Informationen zu den Projekten und dem bessergrün-Konzept finden Sie unter bessergruen.de.