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Krankenversicherung

Für Grenzgänger und Aufenthalter in der Schweiz

Als Grenzgänger bezeichnet man Personen, die über eine Staatsgrenze hinweg pendeln, um in dem Gebiet jenseits der Grenze zu arbeiten oder in die Schule zu gehen. Meist haben diese Personen ihren Wohnsitz im Grenzgebiet. Wer in der Schweiz erwerbstätig ist, aber in einem Land der europäischen Union lebt, ist in der Schweiz krankenversicherungspflichtig. So sieht es das schweizer Kranken­ver­si­che­rungsgesetz (KVG) vor.

Absicherung für Grenzgänger und Aufenthalter

Für die sogenannten Grenzgänger, die aus Deutschland für ihre Erwerbstätigkeit in die Schweiz pendeln, gibt es drei Möglichkeiten, sich abzusichern.

  • Gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung nach schweizer KVG
  • Freiwillige Mitgliedschaft in einer deutschen Krankenkasse
  • Private Kranken­ver­si­che­rung nach deutschem VVG
  • Die meisten Grenzgänger entscheiden sich für eine Absicherung nach KVG. Zum einen ist diese Variante mit monatlichen etwa 200 Euro die kostengünstigste. Hinzu kommt die Komplexität bei der Befreiung von der Versicherungspflicht. Bei Behandlungen in Deutschland erfolgt die Abrechnung mit dem Formular E 106 über eine als aushelfender Träger fungierende deutsche Krankenkasse. 

    Die Variante bietet aber auch Nachteile. Der Leistungskatalog in der Schweiz ist weniger umfassend. Dies gilt insbesondere für die Zahnmedizin und die Pflege. Welche Lösungen die INTER Ihnen und Ihren Kunden für diese Fälle bietet, erfahren Sie hier.

     

     

Wichtige Ergänzungen zum KVG Schutz

INTER QualiCare

Flexibles Pflegetagegeld mit Auszeichnung

  • monatliches Pflegegeld nach Bedarf des Kundens indviduell wählbar
  • Kein Höchsteintrittsalter
  • Sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeiten
  • Weltweiter Versicherungsschutz
Zur Produktbeschreibung

Zahn CH

Der Z 110U CH ist ein Zahn-Vollkostentarif für Grenzgänger und Aufenthalter.

  • Bei Umzug in die Schweiz kann der Tarif uneingeschränkt beibehalten werden.
  • Umstellung in den Tarif für Bestandskunden mit anderen Zahntarifen bei Umzug in die Schweiz möglich.
  • Beantragung mit Schweizer Erst-Wohnsitz möglich, sofern Kunde zum Zeitpunkt des Umzugs Bestandskunde der INTER war.

Wartezeit: Der Tarif hat eine Wartezeit von 8 Monaten.

Stornohaftung: Der Z110U CH wird als Zusatztarif mit 12 Monaten Stornohaftungszeit eingestuft.

Beantragung: Zur Beantragung verwenden Sie den Antrag Krankenvollversicherung und beantworten im Bereich "G. Gesundheitsfragen für Krankenversicherung" die Fragen  1, 7 und 12. Ergänzend mit dem Antrag reichen Sie bitten den ausgefüllten Fragebogen "Schweizer Grenzgänger" ein.

Hinweis zu fehlenden Zähnen: Entgegen des im Antrag aufgeführten Zuschlages von 5 Euro besteht ein Leistungsausschluss. Bei bis zu 5 fehlender Zähne reichen Sie bitte das Formular "Leistungsausschlussformular fehlende Zähne" mit dem Antrag ein.

 

Kranken­zusatz­ver­si­che­rungen mit Online-Abschluss

QualiMed Z Ambulant

  • Erstattung für Sehhilfen sowie Operationen zur Sehschärfenkorrektur
  • Zusätzliche Leistungen wie Massage oder Lymphdrainage
  • Im Exklusiv- und Premiumtarif: Heilpraktikerbehandlung, Osteopathie, Chiropraktik und Alternativmedizin
  • Exklusiv- und Premiumtarif: Erstattung über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte

QualiMed Z Zahn

  • Keine Wartezeiten - sofortiger Versicherungsschutz 
  • Bis zu 90% Erstattung bei Zahnersatz
  • Hilfe für Angstpatienten (Narkose, Akupunktur und Hypnose) 
  • Umfangreiche Leistungen für Zahnbehandlung und professionelle Zahnreinigung  

QualiMed Z Stationär

  • Privatärztliche Behandlung durch Spezialisten oder Chefärzte 
  • Erstattung über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte
  • Freie Krankenhauswahl 
  • Ein- oder Zweibettzimmer 
  • Auswahl zwischen Tarifen mit und ohne Alterungsrückstellungen

Hinweis: Bei stationären Behandlungen in der Schweiz kann es zu Kürzungen der Entschädigung kommen. Entschädigt werden Leistungen grundsätzlich nach dem DRG-System (Diagnosis Related Groups) nach § 17b Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG), jedoch nicht in schweizer Krankenhäusern.

Weitere Krankenversicherungen für Grenzgänger

Krankentagegeld (KTA)

  • Keine Wartezeiten - Sofortiger Versicherungsschutz
  • Dynamische Anpassung an Ihr Einkommen
  • Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit

Krankenhaustagegeld (KHT)

  • Ab dem 1.Tag einer vollstationären Behandlung
  • Für die Dauer der stationären Heilbehandlung  zeitlich unbegrenzt
  • Bis 25 % des versicherten Krankenhaustagegeldes pro Tag einer Kur- und Sanatoriumsbehandlung oder Reha-Maßnahme

Optionstarif

  • Von 0 bis 44 Jahre abschließbar
  • Wechseloption bis zum 50. Lebensjahr
  • Für KV Zusatz- oder Vollversicherungen
  • Unveränderter Beitrag über die komplette Laufzeit
Ihre persönlichen Ansprechpartner

Für Makler

Normen Wölfer

Maklerbetreuer

0151 - 62803851

normen.woelfer@inter.de

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Melanie Emmermann

Key Account Managerin

0151 - 62803858

melanie.emmermann@inter.de

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