Krankenversicherung
Für Grenzgänger und Aufenthalter in der Schweiz
Als Grenzgänger bezeichnet man Personen, die über eine Staatsgrenze hinweg pendeln, um in dem Gebiet jenseits der Grenze zu arbeiten oder in die Schule zu gehen. Meist haben diese Personen ihren Wohnsitz im Grenzgebiet. Wer in der Schweiz erwerbstätig ist, aber in einem Land der europäischen Union lebt, ist in der Schweiz krankenversicherungspflichtig. So sieht es das schweizer Krankenversicherungsgesetz (KVG) vor.
Absicherung für Grenzgänger und Aufenthalter
Für die sogenannten Grenzgänger, die aus Deutschland für ihre Erwerbstätigkeit in die Schweiz pendeln, gibt es drei Möglichkeiten, sich abzusichern.
- Gesetzliche Krankenversicherung nach schweizer KVG
- Freiwillige Mitgliedschaft in einer deutschen Krankenkasse
- Private Krankenversicherung nach deutschem VVG
Die meisten Grenzgänger entscheiden sich für eine Absicherung nach KVG. Zum einen ist diese Variante mit monatlichen etwa 200 Euro die kostengünstigste. Hinzu kommt die Komplexität bei der Befreiung von der Versicherungspflicht. Bei Behandlungen in Deutschland erfolgt die Abrechnung mit dem Formular E 106 über eine als aushelfender Träger fungierende deutsche Krankenkasse.
Die Variante bietet aber auch Nachteile. Der Leistungskatalog in der Schweiz ist weniger umfassend. Dies gilt insbesondere für die Zahnmedizin und die Pflege. Welche Lösungen die INTER Ihnen und Ihren Kunden für diese Fälle bietet, erfahren Sie hier.
Wichtige Ergänzungen zum KVG Schutz
Zahn CH
Der Z 110U CH ist ein Zahn-Vollkostentarif für Grenzgänger und Aufenthalter.
- Bei Umzug in die Schweiz kann der Tarif uneingeschränkt beibehalten werden.
- Umstellung in den Tarif für Bestandskunden mit anderen Zahntarifen bei Umzug in die Schweiz möglich.
- Beantragung mit Schweizer Erst-Wohnsitz möglich, sofern Kunde zum Zeitpunkt des Umzugs Bestandskunde der INTER war.
Wartezeit: Der Tarif hat eine Wartezeit von 8 Monaten.
Stornohaftung: Der Z110U CH wird als Zusatztarif mit 12 Monaten Stornohaftungszeit eingestuft.
Beantragung: Zur Beantragung verwenden Sie den Antrag Krankenvollversicherung und beantworten im Bereich "G. Gesundheitsfragen für Krankenversicherung" die Fragen 1, 7 und 12. Ergänzend mit dem Antrag reichen Sie bitten den ausgefüllten Fragebogen "Schweizer Grenzgänger" ein.
Hinweis zu fehlenden Zähnen: Entgegen des im Antrag aufgeführten Zuschlages von 5 Euro besteht ein Leistungsausschluss. Bei bis zu 5 fehlender Zähne reichen Sie bitte das Formular "Leistungsausschlussformular fehlende Zähne" mit dem Antrag ein.