Berufswunsch Mediziner(in)
Ein langer und harter Weg
Nach Angaben der Bundesärztekammer gab es Ende 2022 in Deutschland über 416.000 arbeitende Ärztinnen und Ärzte. Hinter dieser hohen Zahl verbirgt sich dennoch ein Ärztemangel. Denn immer weniger gut ausgebildete Mediziner verfolgen den Plan, sich mit einer eigenen Praxis in ländlichen Regionen niederzulassen. Oder sie lehnen eine Vollzeitstelle ab. Zudem wartet bis dahin auf die Studierenden an der Universität einer der begehrtesten, aber auch schwierigsten Studiengänge. Mehr über den anspruchsvollen Weg zum Mediziner lesen Sie hier.
Der Andrang ist groß
Um eine Zulassung für die Fächer Humanmedizin, Veterinärmedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie zu ergattern, wird in Deutschland ein Einser-Abitur erwartet. Der Andrang und Wettbewerb in diesem Bereich sind mit bis zu 50.000 Bewerbenden jährlich sehr groß, denn nur etwa 11.000 erhalten pro Jahr die Zulassung. Teilweise überbrücken junge Menschen dafür sogar bis zu 15 Wartesemester. Am 19. Dezember 2017 entschied dann das Bundesverfassungsgericht, das Zulassungsverfahren und die lange Wartezeit sind in wesentlichen Teilen verfassungswidrig. Eine Neuregelung des Vergabeverfahrens wurde bis Ende 2019 gefordert. Neben der Abiturnote sollen zusätzliche Eignungskriterien integriert werden und mindestens ein weiteres Kriterium für die Zulassung verpflichtend sein.
Mit und ohne Abitur: Der Weg ist das Ziel
Auf Basis der neuen Richtlinien haben auch Nicht-Abiturienten die Chance Medizin zu studieren. Grundvoraussetzung ist die mittlere Reife sowie der Nachweis einer mindestens zweijährigen und mit der Note 2,5 abgeschlossenen Berufsausbildung im Bereich Medizin. Zusätzlich muss man mindestens drei Jahre in einem Beruf gearbeitet haben, der für die Studienplatzvergabe anerkannt wird. Zum Beispiel als:
- Arzthelfer
- Ergotherapeut
- Gesundheits- und Krankenpfleger
- Physiotherapeut
- Rettungsassistent
Wurden die Hürden genommen, wartet auf die Studierenden mit und ohne Abitur die lange Regelstudienzeit von sechs Jahren, die sehr unterschiedliche Fachgebiete – beispielsweise Biochemie oder Biologie – enthält. Für jeden verpflichtenden Teil der zwölf Semester „Vorklinik, Klinik und Praktisches“ muss eine eigene Prüfung erfolgreich abgelegt werden. Nur damit kann die ärztliche Ausbildung abgeschlossen werden.
1. Vorklinik
In den vier Semestern des ersten Studienabschnitts bilden die Grundlagen des menschlichen Körpers und der Medizin den Schwerpunkt, ergänzt um theoretisches Wissen aus Physik, Physiologie und Biologie sowie der Anatomie.
Auch ein Erste-Hilfe-Kurs und das dreimonatige Pflegepraktikum sind zu absolvieren. Wird die Abschlussprüfung, das Physikum bestanden, geht es in der "Klinik" weiter.
2. Klinik
Mit drei Jahren (sechs Semestern) im Lehrkrankenhaus ist "Klinik" der umfangreichste Part des Studiums.
Im "klinischen Teil" wird Wissen rund um Krankheiten und Heilmethoden in den Bereichen Allgemeinmedizin, Anästhesie, Dermatologie, Gynäkologie, Neurologie, Chirurgie – um nur einige zu nennen – gelehrt.
Nach dann insgesamt zehn Semestern kann das zweite Staatsexamen, das "Hammerexamen", abgelegt werden, wenn alle Leistungsnachweise für die Prüfungszulassung nachgewiesen werden:
- das bestandene Physikum
- alle bestandenen Leistungsnachweise aus dem klinischen Studium
- der Nachweis für 120 Tage Famulatur, die Praxiserfahrung kann auch außerhalb des Lehrkrankenhauses gesammelt werden
- der Nachweis von 5 Blockpraktika
Mit Bestehen des 2. Staatsexamens kann die Approbation zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit bei den zuständigen Landesärztekammern der Bundesländer beantragt werden.
3. Praktisches Jahr
In den 48 Wochen des letzten Studienabschnitts stehen in Tertialen à 16 Wochen die praktischen Erfahrungen in den Fächern Innere Medizin, Chirurgie und einem Wahlfach im Mittelpunkt.
Für diese Zeit in einer Klinik oder Einrichtung muss keine Vergütung gezahlt werden, da es dafür keine einheitlichen Regeln gibt. Sollte dies doch der Fall sein, dürfen 597 Euro nicht überschritten werden. Nach dem Bestehen der mündlich-praktischen Prüfung, bestätigt eine Prüfungsurkunde als Abschlusszeugnis die erreichte Gesamtnote. Den Absolventen steht dann die weite Welt der Gesundheitsbranche offen.
Versicherungsschutz: Schon im Studium die Weichen stellen
Diese kurze Übersicht verdeutlicht, welche hohen Ansprüche Studierende auf dem Weg zum Mediziner erfüllen müssen. Deshalb ist es wichtig, diese sehr gut ausgebildeten Menschen auch frühzeitig darüber zu informieren, welcher Versicherungsschutz schon im Studium wesentlich ist. Zum Beispiel die "kleine Anwartschaftversicherung", die als Optionstarif den Gesundheitszustand in jungen Jahren einfriert und einen späteren Wechsel in die private Krankenversicherung absichert. Häufig kann durch die "große Anwartschaftversicherung" auch das jeweilige Eintrittsalter hinterlegt werden. Nachdem Studenten und Studentinnen im Praxis- oder Klinikalltag mit ersten ärztlichen Aufgaben betraut werden, ist das auch der ideale Zeitpunkt für den Abschluss einer adäquaten Berufshaftpflichtversicherung.
Fehler können schnell passieren, gerade wenn der Erfahrungsschatz noch nicht so groß ist.