Absicherung von Arztpraxen
In der Sachversicherung
Von den knapp 430.000 Ärztinnen und Ärzten in Deutschland sind rund 110.000 niedergelassen. Für diese ist nicht nur die Absicherung gegen biometrische und gesundheitliche Risiken relevant, sondern auch die ihrer Praxis. In der Sachversicherung bietet die INTER auf die Zielgruppe angepasste Produkte. Hierzu zählen neben der Praxisausfallversicherung, die für die fortlaufenden Kosten der Praxis bei einem krankheitsbedingten Ausfall des Inhabers aufkommt, auch der Medikamentenverderb bei Stromausfällen in der Inhaltsversicherung oder der Allgefahrenschutz für medizinische Gerätschaften in der Elektronikversicherung.
Welche Relevanz der Schutz für die Zielgruppe hat, verdeutlichen die nachfolgenden Schadenfälle, welche die INTER in der dargestellten Form reguliert hat.
Diagnose Brustkrebs
Bei einer unserer Kundinnen, die als Zahnärztin praktizierte, wurde Brustkrebs diagnostiziert. Der Tumor wurde zunächst im Rahmen einer Chemo-Therapie verkleinert, ehe er oparativ entfernt wurde. Unmittelbar im Anschluss an die Operation erfolgte eine Rehamaßnahme.
Während der Behandlungsdauer konnte die Zahnärztin ihrer Tätigkeit nicht nachkommen. Ihr entstand ein Ausfallschaden in Höhe von 119.000 Euro. Dieser wurde über die Praxisausfallversicherung vollständig reguliert.
Missgeschick am Ultraschall
Nach der Sonographie einer schwangeren Patientin hängte der bei uns versicherte Gynäkologe den 4D-Ultraschallkopf nicht richtig in das Gerät zurück. Als die medizinische Fachangestellte das Ultraschallgerät nach der Untersuchung verschob, fiel der Ultraschallkopf so unglücklich auf den Boden, dass er irraparabel beschädigt war.
Die Neuanschaffung des Ultraschallkopfes mit einem Neuwert von rund 18.000 Euro wurde von der Elektronikversicherung übernommen.
Sterilisationsraum unter Wasser
Im Sterilisationsraum einer bei der INTER versicherten zahnärztlichen Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) kam es zu einem Wasserrohrbruch. Der reine Sachschaden war überschaubar und betrug knapp 9.000 Euro. Da die drei Ärzte der BAG ohne Sterilisationsraum ihrer Tätigkeit nicht nachkommen konnten, musste während der Sanierung des Raumes der Praxisbetrieb für rund 6 Wochen ruhen.
Der BAG entstand ein Unterbrechungsschaden in Höhe von rund 220.000 Euro, der im Rahmen der kleinen Betriebsunterbrechungsversicherung reguliert wurde.
Praxisrisiken absichern
Die drei Beispiele verdeutlichen, wie wichtig die richtige Absicherung von Praxisrisiken in der Sachversicherung ist. Die INTER biete Ihnen dafür exakt auf die Bedürfnisse der Zielgruppe niedergelassener Ärztinnen und Ärzte optimierte Produktlösungen.