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Haftungsfallen

In der Sachversicherung

Hier haben Sie die Möglichkeit, sich über mögliche Haftungsfallen in der Beratung von gewerblichen Sachversicherungen und entsprechende Lösungen zu informieren.

Gebäudewertermittlung

Sie haben einen Neukunden gewonnen und wollen dessen Betriebsgebäudeversicherung neu eindecken. Wenn Sie die Versicherungssumme bequem aus dem Vorvertrag übernehmen, haben Sie unter Umständen ein Haftungsproblem gegenüber Ihrem Kunden. Denn wurde die Summe seinerzeit falsch ermittelt oder hat sich zwischenzeitlich verändert, stehen Sie nun dafür in der Verantwortung.

Vertragsschluss

Für die Umdeckung einer Gebäudeversicherung übernehmen Sie die Versicherungssumme inklusive Wertzuschlagsklausel aus Vorvertrag in Höhe von 1.325.000 Euro.

Brand

Ein Jahr danach entsteht am Gebäude ein Totalschaden durch einen Brand. Die Schadenabwicklung und Gutachten ergeben einen aktuellen Gebäudewert von 1.811.000 Euro.

Unterversicherung

Ihr Kunde erhält für Wiederaufbau nach Abzug einer Unterversicherung statt 1.811.000 Euro nur 969.370 Euro. Er hat durch Sie eine "Selbstbeteiligung" 841.630 Euro.

Unser Tipp

Nutzen Sie Wert14 und erstellen für Ihre Kunden mit wenigen Klicks ein anerkanntes Gebäude-Wertgutachten.

Ihr Vorteil: wir übernehmen die Kosten für das Wertgutachten und garantiert Ihnen einen Unterversicherungsverzicht, wenn Sie das Gebäude bei uns eindecken.

Grobe Fahrlässigkeit

Versicherungsnehmer müssen mit Leistungskürzungen rechnen, wenn sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeiführen. Zwar darf ein Versicherer den vereinbarten Schutz seit 2008 nicht mehr pauschal vollständig verweigern, trotzdem können die Kürzungen erheblich sein.

Gründe für eine grob fahrlässige Herbeiführung können vielfältig sein. So vielfältig, dass diese möglicherweise auf eine von Ihnen bei der Risikoanalyse nicht gestellte Frage zurückzuführen sind.

Unser Tipp

Wählen Sie für Ihre Kunden grundsätzlich einen Tarif, der auf Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles verzichtet. Das erspart Ihnen im Fall der Fälle unnötige Diskussionen mit Ihren Kunden.

Die INTER verzichtet in der Betriebsinhalt- und der Betriebsgebäudeversicherung in der Premiumvariante auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit bei Schäden bis 100% der Versicherungssumme bzw. 1 Mio. Euro.

Besserstellungsklausel

Wechseln lohnt sich. Denn in der Regel wird alles besser - auch Versicherungsbedingungen. Doch jede Regel hat Ihre Ausnahme. Leider sind in der gewerblichen Sachversicherung automatisierte Vergleiche zwischen historischen und aktuellen Tarifen, wie es in anderen Sparten üblich ist, nur bedingt möglich. Es ist allerdings Ihre Aufgabe bei einem Wechsel sicherzustellen, dass sich der Versicherungsschutz Ihres Kundens nicht verschlechtert. Aber was passiert, wenn Sie doch mal was übersehen?

Unser Tipp

Achten Sie darauf, dass der neue Vertrag eine sogenannte Besserstellungsklausel beinhaltet. Sollte sich im Schadenfall herausstellen, dass die Bedingungen beim Vorversicherer für Ihren Kunden günstiger sind, wird der Versicherer nach den Bedingungen des Vorvertrages regulieren. So wie die INTER in den Premiumvarianten ihrer Betriebsinhalt- und Betriebsgebäudeversicherung in der Premiumvariante.