Nutzungsbedingungen
Mit der Nutzung eines personalisierten Abschluss-Links (d.h. beim Abschluss sind meine Vermittlerdaten hinterlegt), erkläre ich mein Einverständnis mit folgenden Regelungen:
Der personalisierten Abschluss-Link darf nur von Versicherungsvermittlern genutzt werden, die aufgrund eines Vertriebspartnervertrags oder einer Courtagezusage mit der INTER Versicherungsgruppe zusammen arbeiten oder die mit einem Vermittlerpool kooperieren, der seinerseits mit der INTER Versicherungsgruppe zusammen arbeitet ("Pool-Anbindung").
Der personalisierten Abschluss-Link darf nur von mir zwecks Einbindung in eigene Werbemaßnahmen genutzt werden. Jede Weitergabe des Links an Dritte zu deren gewerblichen Zwecken ist untersagt.
Es muss stets erkennbar sein, wer die Werbemaßnahme durchführt, in die der Link eingebunden ist. Es darf nicht der Eindruck entstehen, es handele sich um unmittelbare Werbemaßnahmen der INTER Versicherungsgruppe.
Im Zusammenhang der Nutzung des personalisierten Abschluss-Links erfülle ich bestehende Informations- und/oder Beratungspflichten. Hierzu gehört die Erteilung einer Erstinformation gem. § 11 VersVermV. Als Makler nutze ich den personalisierten Abschluss-Link zudem nur auf der Grundlage eines jeweils bestehenden Maklervertrags/-auftrags, so dass den Werbeadressaten bekannt ist, welche Leistungen ich bei Vertragsabschluss und Durchführung erbringe.
Provisions-/Courtageregelung für den INTER CyberGuard Privat:
Mit der Nutzung eines personalisierten Abschluss-Links für den INTER CyberGuard Privat, erkläre ich zudem mein Einverständnis mit der nachfolgenden Provisions-/Courtageregelung für dieses Produkt mit einmonatiger Laufzeit und automatische Verlängerung.
Bei bestehendem Vertriebspartnervertrag bzw. Courtagezusage:
Ein Provisions-/Courtageanspruch entsteht ausschließlich bei der Nutzung des personalisierten Abschluss-Links bzw. bei Übermittlung meiner Vermittlerdaten in der Online-Abschlussmaske.
Einmalige Abschlussprovision/-courtage EUR 15,00
Bestandspflegeprovision/-courtage EUR 10,00
Der Anspruch auf die Abschlussprovision/-courtage entsteht, sofern ab Vertragsbeginn die ersten drei Monatsprämien störungsfrei gezahlt wurden, sie wird einmalig im darauf folgenden Monat gutgeschrieben und ist sofort verdient. Der Vermittler erhält Bestandspflegeprovision/-courtage, sobald jeweils zum Beginn eines weiteren Vertragsjahres die dann fällig werdende Monatsprämie störungsfrei gezahlt wird und keine Prämienrückstände bestehen. Der Vergütungsanspruch entfällt, wenn der vermittelte Vertrag nicht wie vereinbart durchgeführt werden kann. Bei Vertretern bleibt § 87a Absatz 3 HGB unberührt.
Im Übrigen gelten die Vereinbarungen des Vertriebspartnervertrags bzw. der Courtagezusage entsprechend.
Bei Pool-Anbindung:
Es gelten die Ihnen von Ihrem Pool mitgeteilten Vergütungsbestimmungen. Bitte fragen Sie ggf. vor der Nutzung des personalisierten Abschluss-Links dort nach.