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Einkommen weg, Versicherung weg?

Der Notlagentarif ist – anders als es der Name vermuten lässt – kein frei wählbarer Tarif, mit dem privat Versicherte Kosten senken können. Es handelt sich um einen im Jahr 2013 gesetzlich eingeführten Sozialtarif, in den PKV-Kunden automatisch eingestuft werden, wenn sie mit ihren Beiträgen im Rückstand sind. Damit ist sichergestellt, dass in jedem Fall eine Grundabsicherung zur medizinischen Versorgung erhalten bleibt. Der Notlagentarif ist dementsprechend günstig (in der Regel um die 100 Euro monatlich), bietet aber auch nur stark eingeschränkte Leistungen. Die Einstufung erfolgt nach einem genau festgelegten, mehrstufigen Verfahren.  Drei Schritte bis zum Notlagentarif Zahlt ein Versicherter seine Beiträge nicht, kann der PKV-Anbieter nach zwei Monaten eine Mahnung aussprechen. Dabei fallen Mahnkosten und ein Säumniszuschlag in Höhe von 1 Prozent an. Ist nach weiteren zwei Monaten noch immer mindestens ein Monatsbeitrag nicht beglichen, folgt die zweite Mahnung. Sofern einen Monat später noch immer ein Beitragsrückstand besteht, folgt automatisch die Einstufung in den Notlagentarif. Die bisher bestehende Versicherung ruht dann. Das gilt auch für möglicherweise abgeschlossene Zusatzversicherungen. Erhalten bleibt ab diesem Zeitpunkt lediglich ein Minimalschutz. Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen werden bei akuten Erkrankungen und Schmerzen sowie bei chronischen Krankheiten übernommen. Ausnahmen: Kindern, Jugendlichen und Schwangeren erstattet der Versicherer auch Kosten für Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen sowie notwendige Schutzimpfungen. Die Rückkehr in den Normaltarif ist möglich, wenn alle Forderungen des PKV-Anbieters beglichen sind, inklusive Mahnkosten und Säumniszuschläge. Sie erfolgt dann zum ersten Tag des übernächsten Monats.  Tipp: Einstufung in Sozialtarif möglichst vermeiden Der Notlagentarif ist nur für absolute Notfälle gedacht. Er bietet eine Grundsicherung, hat aber von der verminderten Leistung abgesehen weitere Nachteile. So werden während dieser Zeit keine Altersrückstellungen gebildet, im Gegenteil: Im Notlagentarif werden anteilig bereits vorhandene Altersrückstellungen bis zu einem bestimmten Prozentsatz verrechnet. Und: Zusatzversicherungen müssen bei der Rückkehr in den Normaltarif neu beantragt werden, wobei in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung fällig wird. Deshalb sollten Versicherte nach Möglichkeit versuchen, die Einstufung in den Tarif zu vermeiden und mit ihrem PKV-Anbieter sofort Kontakt aufnehmen, sobald Zahlungsschwierigkeiten absehbar sind. Unter Umständen kann eine Stundung der Beiträge vereinbart werden. Ein höherer Selbstbehalt oder ein günstigerer Tarif sind ebenfalls Möglichkeiten, die Beitragsbelastung auf ein weiterhin bezahlbares Level zu senken. Eine weitere Möglichkeit besteht, wenn Versicherte Bürgergeld beziehen. In diesem Fall können Sie in den Basistarif ihrer privaten Krankenversicherung wechseln.   

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