Durchgehende Leistung
Beim Übergang vom Krankentagegeldbezug in die Berufsunfähigkeit bei der INTER
Wenn aus Krankheit Berufsunfähigkeit wird
Eine Berufsunfähigkeit beginnt in den meisten Fällen nicht plötzlich, sondern geht mit einem oft langwierigen Krankheitsverlauf einher. Die augenscheinlich optimale Vorsorge besteht in diesen Fällen aus einer Tagegeld- und einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Aber diese Kombination birgt auch Risiken für die versicherte Person.
Besteht die Vorsorge bei unterschiedlichen Versicherern, droht die Gefahr, nach Einstellung der Zahlung eines Krankentagegeldes für die Zeit bis zur Anerkennung der Berufsunfähigkeit ohne finanzielle Unterstützung dazustehen.
Erbringt der Berufsunfähigkeitsversicherer nach Abschluss seiner Prüfung rückwirkende Rentenleistungen, fordert in den meisten Fällen der Tagegeldversicherer seine in der Regel höheren Leistungen für den sich überschneidenden Zeitraum zurück.
Rechtsprechung: Berufsunfähigkeit führt zu Rückforderungsanspruch
Die Rechtsprechung ist eindeutig. Der Anspruch eines Krankentagegeldversicherers auf Rückzahlung gewährter Leistungen wegen der Anerkennung einer Berufsunfähigkeit wird regelmäßig bestätigt.
Durchgehende Leistung bei der INTER
Wir garantieren Ihnen und Ihren Kunden eine optimierte Leistungsbearbeitung, sofern eine Krankentagegeldversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung für die versicherte Person bei der INTER bestehen. Dabei sichern wir Ihnen diese Vorteile zu.
- Liquiditätssicherung durch Vorbehaltsleistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung für die Dauer der Leistungsprüfung durch die INTER Lebensversicherung AG zur Vermeidung einer Lücke zwischen dem Bezug von Krankentagegeld und einer Berufsunfähigkeitsrente
- Auf Wunsch eine vorzeitige Prüfung, ob neben dem Krankentagegeld auch Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung besteht
- Überschneiden sich durch einen rückwirkend einsetzenden Leistungsanspruch aus der Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungsansprüche aus beiden Versicherungen, verzichtet die INTER Krankenversicherung AG auf Rückzahlungsansprüche aus der Krankentageldversicherung hinsichtlich des sich überschneidenden Zeitraumes