MaklerService
08000 825 - 425

Durchgehende Leistung

Beim Übergang vom Krankentagegeldbezug in die Berufsunfähigkeit bei der INTER

Wenn aus Krankheit Berufsunfähigkeit wird

Eine Berufsunfähigkeit beginnt in den meisten Fällen nicht plötzlich, sondern geht mit einem oft langwierigen Krankheitsverlauf einher. Die augenscheinlich optimale Vorsorge besteht in diesen Fällen aus einer Tagegeld- und einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Aber diese Kombination birgt auch Risiken für die versicherte Person.

Besteht die Vorsorge bei unterschiedlichen Versicherern, droht die Gefahr, nach Einstellung der Zahlung eines Krankentagegeldes für die Zeit bis zur Anerkennung der Berufsunfähigkeit ohne finanzielle Unterstützung dazustehen.

Erbringt der Berufsunfähigkeitsversicherer nach Abschluss seiner Prüfung rückwirkende Rentenleistungen, fordert in den meisten Fällen der Tagegeldversicherer seine in der Regel höheren Leistungen für den sich überschneidenden Zeitraum zurück.

Rechtsprechung: Berufsunfähigkeit führt zu Rückforderungsanspruch

Die Rechtsprechung ist eindeutig. Der Anspruch eines Krankentagegeldversicherers auf Rückzahlung gewährter Leistungen wegen der Anerkennung einer Berufsunfähigkeit wird regelmäßig bestätigt.

Aus dem Leitsatz des Urteils des OLG Saarbrücken vom 26. Juli 2017 (Az.: 5 U 15/17)

„Jedoch ergibt eine ergänzende Auslegung des Versicherungsvertrages, dass der Schutzzweck einer Krankentagegeldversicherung es nicht gebietet, dem Versicherten, der eine Rente wegen Berufsunfähigkeit bezieht, für denselben Zeitraum einen Anspruch auf Krankentagegeldzahlungen zuzugestehen."

Aus einem weiteren Urteil des OLG Saarbrücken vom 14. März 2018 (Az.: 5 U 37/17)

"Die vertraglichen Voraussetzungen der Rückzahlungspflicht hat das Landgericht [...] zu Recht bejaht. Die Klägerin hat nachträglich Kenntnis davon erlangt, dass der Beklagte aufgrund [...] Berufsunfähigkeits­leistungen [...] bezogen hat, was nach den Bedingungen zur Beendigung des Versicherungs­verhältnisses führte. Dies berechtigte die Klägerin zur Rückforderung des erbrachten Krankentagegeldes im geltend gemachten Umfang."

Aus einem weiteren Urteil des OLG Saarbrücken vom 16. Juni 2021 (Az.: 5 U 57/20)

"Hiervon ausgehend, besteht ein Rückforderungsanspruch der Klägerin wegen des durch Berufsunfähigkeit bedingten Fortfalls der Leistungspflicht [...]. Denn nach dem oben Gesagten war der Versicherungsnehmer [...] bedingungsgemäß berufsunfähig mit der Folge, dass das Versicherungsverhältnis zu diesem Zeitpunkt endete."

Durchgehende Leistung bei der INTER

Wir garantieren Ihnen und Ihren Kunden eine optimierte Leistungsbearbeitung, sofern eine Krankentagegeldversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung für die versicherte Person bei der INTER bestehen. Dabei sichern wir Ihnen diese Vorteile zu.

  • Liquiditätssicherung durch Vorbehaltsleistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung für die Dauer der Leistungsprüfung durch die INTER Lebensversicherung AG zur Vermeidung einer Lücke zwischen dem Bezug von Krankentagegeld und einer Berufsunfähigkeitsrente
  • Auf Wunsch eine vorzeitige Prüfung, ob neben dem Krankentagegeld auch Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung besteht
  • Überschneiden sich durch einen rückwirkend einsetzenden Leistungsanspruch aus der Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungsansprüche aus beiden Versicherungen, verzichtet die INTER Krankenversicherung AG auf Rückzahlungsansprüche aus der Krankentageldversicherung hinsichtlich des sich überschneidenden Zeitraumes

Ein Musterfall


(K)eine Rückforderung von 288.000 Euro

Aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit erhält eine Medizinerin eine monatliche Leistung von 24.000 Euro aus einer Krankentagegeld­versicherung bei der INTER. Nach 12 Monaten wird rückwirkend eine Berufsunfähigkeit festgestellt.

Bestünde die Berufsunfähigkeits­versicherung bei einem Mitbewerber, müsste die INTER die  erbrachten Leistungen in Höhe von 288.000 Euro bedingungsgemäß zurückfordern. Besteht die Berufsunfähigkeits­versicherung hingegen ebenfalls bei der INTER, verzichtet sie auf die Rückforderung der Leistungen aus der Krankentagegeld­versicherung, obwohl die Medizinerin darüber hinaus eine Berufsunfähigkeits­rente bezieht.

Lernen Sie die Produkte im Detail kennen

Berufsunfähigkeitsrente

Krankentagegelder