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Prämienangleichung

In der Allgemeinen Haftpflichtversicherung

Anpassungen im Privat- und Gewerbekundengeschäft

Ein unabhängiger Treuhänder prüft jährlich, wie sich die durchschnittliche Veränderung der Schadenzahlungen aller Versicherer in den vergangenen 12 Monaten entwickelt hat. Die diesjährige Prüfung hat ergeben, dass eine Anpassung der Prämien um 10 % notwendig ist. Davon sind alle Haftpflichtversicherer gleichermaßen betroffen. Die Anpassung bezieht sich auf die Versicherungsperiode vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026. Die INTER beginnt mit den Anpassungen für bestehende Verträge ab Hauptfälligkeit 1. Juli 2025.

Wie werden Ihre Kunden informiert?

Ihre Kunden erhalten etwa sechs Wochen vor der Hauptfälligkeit eine angepasste Prämienrechnung. Sie enthält auf der Vorderseite einen Hinweis zur Anpassung. Auf der Rückseite befinden sich ausführliche Erläuterungen. Diese lauten wie folgt.
 

Hinweis Vorderseite

Die Prämie zu diesem Versicherungsvertrag wurde gemäß den vertraglichen Bestimmungen erhöht (siehe Rückseite). Die Ermittlung des Erhöhungsprozentsatzes erfolgte durch einen unabhängigen Treuhänder.

Erläuterung Rückseite

Prämienangleichung
Je nach Treuhänderermittlung erfolgt eine Anpassung der fälligen Jahresprämien gemäß Ziff. 15 der Allgemeine Versicherungs­bedingungen für die Haftpflicht­versicherung (AHB), § 8 Ziff. III AHB oder Abschnitt A(GB)-3 der Allgemeine Versicherungs­bedingungen (AVB) von versicherten Risiken innerhalb Ihrer Versicherung. Der für diese Versicherungs­periode ermittelte Erhöhungsprozentsatz beträgt 10 Prozent.

Evtl. sind nicht alle Risiken von der Angleichung betroffen. Den konkret zu zahlenden Betrag entnehmen Sie bitte der Vorderseite dieser Prämien­rechnung. Aufgrund der Prämien­angleichung können Sie betroffene Verträge kündigen (Ziff. 18 AHB, § 9 Ziff. II AHB, Abschnitt A(GB)-3.5). Ihre Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Rechnung erfolgen und wird sofort wirksam, frühestens jedoch zum Datum der auf der Vorderseite angegebenen Hauptfälligkeit, dem Tag, an dem die Prämien­erhöhung wirksam wird.