
Prämienangleichung
In der Allgemeinen Haftpflichtversicherung
Anpassungen im Privat- und Gewerbekundengeschäft
Ein unabhängiger Treuhänder prüft jährlich, wie sich die durchschnittliche Veränderung der Schadenzahlungen aller Versicherer in den vergangenen 12 Monaten entwickelt hat. Die diesjährige Prüfung hat ergeben, dass eine Anpassung der Prämien um 10 % notwendig ist. Davon sind alle Haftpflichtversicherer gleichermaßen betroffen. Die Anpassung bezieht sich auf die Versicherungsperiode vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026. Die INTER beginnt mit den Anpassungen für bestehende Verträge ab Hauptfälligkeit 1. Juli 2025.
Welche Verträge werden angepasst?
Die Anpassung um 10 % betrifft bestehende Verträge in der privaten und gewerblichen Haftpflichtversicherung. Das Neugeschäft ist nicht betroffen.
Im E-Abrechnungsservice (EAS) finden Sie unter der Rubrik "Bestand" monatlich eine Liste aller von Ihnen betreuten Verträge, die zur Hauptfälligkeit des übernächsten Monats angepasst werden.
Wie werden Ihre Kunden informiert?
Ihre Kunden erhalten etwa sechs Wochen vor der Hauptfälligkeit eine angepasste Prämienrechnung. Sie enthält auf der Vorderseite einen Hinweis zur Anpassung. Auf der Rückseite befinden sich ausführliche Erläuterungen. Diese lauten wie folgt.