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Hilfsmittelkatalog in der PKV

Warum ein Häkchen nicht „alles“ bedeutet.

Hilfsmittel sind in Deutschland im Bereich der Rehabilitation nach der Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses „Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit sie nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind“. Dazu gehören beispielsweise Hörgeräte, Prothesen, Rollstühle oder orthopädische Schuhe.

Auf die Details kommt es an

Als Makler ist es Ihre Aufgabe, für Ihre Kunden das am besten passende Produkt zu finden. Die Beratung zur privaten Krankenversicherung ist dabei besonders komplex und bietet neben der gewünschten maßgeschneiderten Lösung auch viele potenzielle Fallstricke. Denn hochpreisige Tarife garantieren nicht immer die besten Leistungen und ein grünes Häkchen im Vergleichsrechner bedeutet nicht automatisch, dass auch wirklich alle Kosten übernommen werden. Hier gilt es, die Details zu kennen und dem Kunden verständlich zu vermitteln. Ein Beispiel dafür ist der Hilfsmittelkatalog.

Hilfsmittel in der PKV: Chancen, Grenzen und versteckte Fallstricke

Die Kostenübernahme von Hilfsmitteln hängt im Wesentlichen von den Tarifbedingungen ab. Mittlerweile bieten viele Produktgeber einen sogenannten „offenen“ Hilfsmittelkatalog an. Diese sind im Gegensatz zu "geschlossenen" Katalogen deutlich flexibler, da nicht nur vordefinierte Hilfsmittel erstattet werden.

Gerade bei günstigen Tarifen gibt es aber auch bei offenen Hilfsmittelkatalogen häufig Einschränkungen, die in den Vergleichsprogrammen nicht auf den ersten Blick erkennbar sind. Beispielsweise wenn die Kostenübernahme auf einen prozentualen Anteil der tatsächlichen Kosten begrenzt ist oder nur die einfache bzw. eine Standardausführung des Hilfsmittels erstattet wird. Beides sind potenzielle Kostenfallen für Ihre Kunden, die es zu vermeiden gilt.

Die Vorteile eines offenen Katalogs

  • Zukunftssichere Versorgung
    Die Medizin entwickelt sich ständig weiter. Neue Hilfsmittel kommen auf den Markt und bieten bessere Behandlungsmöglichkeiten. Ein offener Hilfsmittelkatalog ohne Höchstbeträge und sonstige Einschränkungen oder zumindest mit überschaubaren und vertretbaren Einschränkungen stellt sicher, dass auch zukünftige Innovationen abgedeckt sind und Ihre Kunden nicht auf veraltete Hilfsmittel angewiesen sind.
  • Schutz vor unerwarteten finanziellen Belastungen
    Patienten haben unterschiedliche Bedürfnisse. Bei Hilfsmitteln wie Prothesen können Einschränkungen bei der Kostenübernahme zu erheblichen finanziellen Belastungen für den Versicherten führen, denn zwischen einer Standardausführung und einem Hightech-Modell liegen mehrere zehntausend Euro. Ein offener Katalog schützt vor unerwarteten Ausgaben.

Marktüberblick

Bei der Vielzahl von Anbietern und Tarifen gibt es selbstverständlich auch in den AVBs die unterschiedlichsten Regelungen zur Erstattung von Hilfsmitteln. So heißt es beispielsweise:

  • Hilfsmittel
    Hilfsmittel sind technische Mittel oder Körperersatzstücke (kein Zahnersatz), die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen unmittelbar mildern oder ausgleichen sollen, ausgenommen Sehhilfen, Heilapparate und sonstige sanitäre oder medizinischtechnische Bedarfsartikel. Erstattungsfähig sind die Kosten für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
    Selbstbehalt

    Hilfsmittel [...] maximal 50,– Euro je Hilfsmittel.
  • Hör- und Sprechhilfen sind bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 EUR je Hilfsmittel erstattungsfähig, Körperersatzstücke, Orthesen und orthopädische Rumpf- Arm- und Beinstützapparate bis zu einem Rechnungsbetrag von 15.000 EUR je Hilfsmittel. Krankenfahrstühle sind bis zu einem Rechnungsbetrag von 12.000 EUR erstattungsfähig.

Die Beispiele zeigen, wie unterschiedlich die Regulierung von Hilfsmitteln am Markt erfolgt. In Vergleichsrechnern lassen sich die Leistungen nur bedingt differenziert darstellen. Ein Häkchen in der Übersicht bei „Hilfsmitteln” bedeutet nicht in jedem Tarif den gleichen Leistungsumfang. Die Formulierungen in den AVBs des INTER QualiMed Premium sind an dieser Stelle deutlich kundenfreundlicher.

 

INTER QualiMed Premium


Auszug aus den AVBs

Teil II 1.1 i) Hilfsmittel

Zu 100% erstattungsfähig sind die Aufwendungen für Hilfsmittel (außer Sehhilfen, Hörgeräte und orthopädische Schuhe), die körperliche Behinderungen unmittelbar mildern oder ausgleichen, wenn 

  • das Hilfsmittel nicht mehr als 300 EUR kostet und vom Versicherungsnehmer selbst beschafft wird oder 
  • das Hilfsmittel über das INTER Service Center (telefonisch erreichbar unter 0621 427-427) bezogen wird oder 
  • das Hilfsmittel nach der Zusage der INTER auf Basis eines Kostenvoranschlags vom Versicherungsnehmer selbst beschafft wir

Erstattungsfähig sind auch die Aufwendungen für medizinisch notwendige Hilfsmittel zur Therapie und Diagnostik (z.B. motorische Bewegungsschienen, Blutzuckermessgeräte, TENS-Geräte).

 

Wichtig für Ihre Beratung

Ein uneingeschränkt offener Hilfsmittelkatalog bietet deutlich mehr Sicherheit, Flexibilität und eine bessere medizinische Versorgung. Auf diesen wichtigen Punkt sollten Sie Ihre Kunden hinweisen. Denn wer sich heute für einen offenen Katalog entscheidet, sichert sich langfristig die bestmögliche Versorgung und schützt sich vor unerwarteten Kosten.

Ihre Unterstützung

Kurzvideo

Unsere Maklerreferentin Krankenversicherung, Michéle Pino, erklärt Ihnen in 70 Sekunden, warum das Thema Hilfsmittel in der PKV eine unterschätzte Leistung ist und wie Sie damit bei Ihren Kunden punkten können.

Online-Kampagne

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Produktseite

Auf unserer Produktseite haben wir alle relevanten Informationen zum INTER QualiMed für Sie aufbereitet. Neben einer Leistungsübersicht finden Sie dort auch eine Zielgruppenbeschreibung sowie Verkaufshilfen und Antragsunterlagen.