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Heilmittel in der PKV

So schützen Sie Ihre Kunden vor Inflation.

Heilmittel sind medizinische Leistungen oder Behandlungen, die dazu dienen, Krankheiten zu heilen oder zu lindern, die Gesundheit zu fördern oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern. Es handelt sich um ärztlich verordnete, therapeutische Maßnahmen, die von Gesundheitsfachberufen wie Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder Logopäden erbracht werden.

Kosten für Heilmittel

Die Kosten für Heilmittel in Deutschland sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen – und zwar in einem Ausmaß, das weit über die reine Zunahme der Patientenzahlen oder Verordnungen hinausgeht.

Laut dem Verband der Ersatzkassen (vdek) beliefen sich die Ausgaben für Heilmittel in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Jahr 2024 auf 13,3 Milliarden Euro. Das entspricht einem Anstieg von rund 9,2 % gegenüber dem Vorjahr.

Der Heilmittelbericht 2024 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) weist für die durchschnittlichen Kosten pro Verordnung eine Verdopplung von 161,35 Euro im Jahr 2014 auf 324,86 Euro im Jahr 2023 aus.

Ursachen des Anstiegs

Der Kostenanstieg kann nicht durch mehr Verordnungen, Patienten oder intensivere Therapien erklärt werden. Hauptursache ist die Preissteigerung durch gesetzliche Neuregelungen, insbesondere die Angleichung der Vergütungssätze an die höchsten regionalen Preise.

Auch die gestiegenen Preise für Leistungen in den Bereichen Physio-, Ergo-, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie sowie Podologie tragen zum Anstieg bei. In den letzten zehn Jahren haben sich diese Bereiche besonders auffällig entwickelt.

  • Podologie: +146 %
  • Ergotherapie: +130 %
  • Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie: +120 %

Die höchsten Kosten je Verordnung verursachten 2023 Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapien mit 704,10 Euro, gefolgt von Ergotherapien mit 644,46 Euro.

Fall aus der Praxis


Schädel-Hirn-Trauma nach Fahrradunfall

Eine 36-jährige Frau zog sich bei einem Fahrradunfall ein schweres Schädel-Hirn-Trauma zu. Zur vollständigen Genesung waren nach dem Krankenhausaufenthalt über mehrere Monate hinweg umfangreiche ambulante Heilbehandlungen notwendig. Allein die Physiotherapie umfasste 60 Anwendungen pro Monat. Die Kosten dafür beliefen sich auf 2.740 Euro. Außerdem standen monatlich zehn logopädische Behandlungen auf dem Plan, die mit 880 Euro zu Buche schlugen. Hinzu kamen zehn Behandlungen durch einen Ergotherapeuten für insgesamt 530 Euro. Die Kosten im ersten Behandlungsmonat beliefen sich auf 4.150 Euro.

Marktüberblick

Bei der Vielzahl von Anbietern und Tarifen gibt es selbstverständlich auch in den AVBs die unterschiedlichsten Regelungen zur Erstattung von Heilmitteln. So heißt es beispielsweise:

  • Kosten ambulanter Heilbehandlung
    Erstattet werden die Kosten ambulanter Heilbehandlungen
    Heilmittel
    Heilmittel sind die zur Beseitigung oder Linderung von Krankheiten oder Unfallfolgen dienenden Anwendungen oder Behandlungen durch staatlich geprüfte Angehörige von Heilhilfsberufen (z.B. Masseure).
    Selbstbehalt
    Heilmittel maximal 20 Euro je Heilmittel an einem Behandlungstag
  • Ambulante Heilbehandlung
    75 % für Heilmittel gemäß den in der Heilmittelliste genannten Leistungs­inhalten und Höchstsätzen.
  • Heilmittel, Logopädie, Ergotherapie
    Erstattungsfähig sind die Kosten für Logopädie, Ergotherapie und Podologie sowie die nachstehend aufgeführten Heilmittel / Therapien:
    Massagen, Inhalationen, Krankengymnastik und Übungsbehandlungen, Hydrotherapie und Packungen, Elektrotherapie, Lichttherapie sowie Kältetherapie und Wärmebehandlung.
    Die Kosten der Leistungen des Logopäden und Ergotherapeuten einschließlich der Wegegebühren werden bis zu den Regelhöchstsätzen der entsprechenden Leistungsziffern der geltenden GOÄ erstattet.
    Die Erstattung beträgt 75 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags.

Die Beispiele zeigen, wie unterschiedlich die Regulierung von Heilmittelkosten am Markt erfolgt. In Vergleichsrechnern lassen sich die Leistungen nur bedingt differenziert darstellen. Ein Häkchen in der Übersicht bei „Heilmitteln” bedeutet nicht in jedem Tarif den gleichen Leistungsumfang. Die Formulierungen in den AVBs des INTER QualiMed Premium sind an dieser Stelle deutlich kundenfreundlicher.

 

INTER QualiMed Premium


Auszug aus den AVBs

Teil II 1.1 g) Heilmittel

Zu 100% erstattungsfähig sind die Aufwendungen für Heilmittel, d.h. Heilmaßnahmen, die von staatlich geprüften Angehörigen von Gesundheitsfachberufen durchgeführt werden. Hierzu gehören zum Beispiel Inhalationen, Physiotherapie (Krankengymnastik, Bewegungstherapie, Übungsbehandlung, Traktionsbehandlung, manuelle Lymphdrainage, Massagen, Hydrotherapie, Packungen und Bäder, Kälte- und Wärmebehandlung, Elektrotherapie, Lichttherapie), Logopädie, Ergotherapie, Podologie.

Abweichend von Teil I § 4 Abs. 4 Satz 4 sind die Aufwendungen über die beihilfefähigen Höchstbeträge hinaus erstattungsfähig.

Erstattungsfähig sind Mehraufwendungen für die Behandlung außerhalb der Praxis des Leistungserbringers (Hausbesuch), sofern sie ärztlich verordnet wurden.

Wichtig für Ihre Beratung

Als Versicherungsmakler ist es für Sie essenziell, Ihre Kunden beim Abschluss einer PKV über die finanziellen Auswirkungen von Selbstbehalten, geschlossenen Heilmittellisten oder Erstattungshöchstsätzen aufzuklären. In schwerwiegenden Krankheitsfällen können auf Ihre Kunden zusätzliche Kosten in vierstelliger Höhe zukommen. Optimal sind daher Tarife, die auf Preis- und Leistungsverzeichnisse und Selbstbehalte verzichten.

  • Geschlossene Heilmittellisten können die Genesung Ihrer Kunden erschweren, da sie keinen Zugang zu benötigten therapeutischen Maßnahmen erhalten oder die Kosten hierfür selbst tragen müssen.
  • Die eingangs aufgezeigte Kostenentwicklung von Heilmitteln zeigt, dass der Verzicht auf ein Preisverzeichnis einen Inflationsschutz für Ihre Kunden darstellt.
Ihre Unterstützung

Kurzvideo

Unsere Maklerreferentin Krankenversicherung, Michèle Pino, erklärt Ihnen, worauf Sie bei Heilmitteln in Vergleichsrechnern achten sollten, um Ihre Kunden in der privaten Krankenversicherung vor einer unfreiwilligen Selbstbeteiligung zu bewahren.

Online-Seminar

Die Erstattungspraxis bei Heilmitteln ist ein oft unterschätztes Risiko in der PKV-Beratung. Am 17. September um 10:00 Uhr erfahren Sie, wie Sie Ihre Kunden vor einer Kosteninflation bei Heilmaßnahmen in der Zukunft schützen können.

Online-Kampagne

Möchten Sie Ihre PKV-Kunden über die Bedeutung von Heilmitteln sowie mögliche Kosten aufklären und sie vor einer zukünftigen Inflation schützen? Dann nutzen Sie unsere personalisierbare Online-Kampagne auf der digidor Marketingplattform.

Produktseite

Auf unserer Produktseite haben wir alle relevanten Informationen zum INTER QualiMed für Sie aufbereitet. Neben einer Leistungsübersicht finden Sie dort auch eine Zielgruppenbeschreibung sowie Verkaufshilfen und Antragsunterlagen.