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Kostenfallen vermeiden

Mit PKV-Tarifen ohne Begrenzungen der Gebührenordnungen

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) sind zentrale Rechtsverordnungen, die die Abrechnung ärztlicher Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland regeln. Diese Verordnungen sind nicht nur für die direkte Abrechnung zwischen Arzt und privat versicherten Patienten relevant, sondern spielen auch für Versicherungsmakler, die ihre Kunden im Bereich der privaten Krankenvollversicherung beraten, eine entscheidende Rolle.

Grundprinzipien der GOÄ und GOZ

  • Einfachsatz bis Regelhöchstsatz
    Jede ärztliche Leistung hat einen Basiswert ("Einfachsatz"), der je nach Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand der Behandlung vom 1,0-fachen (Einfachsatz) bis zum 2,3-fachen Satz (Regelhöchstsatz) gesteigert werden kann.
  • Höchstsatz
    In bestimmten Fällen können Ärztinnen und Ärzte den 3,5-fachen Satz, den sogenannten Höchstsatz, abrechnen. Hierfür ist jedoch eine ausführliche schriftliche Begründung erforderlich, die dem Patienten zur Weiterleitung an seine private Krankenversicherung ausgehändigt wird.
  • Über Höchstsatz
    Honorare, die über den 3,5-fachen Satz hinausgehen, können durch eine gesonderte Vereinbarung zwischen Arzt und Patient festgelegt werden. Diese muss vor der Behandlung schriftlich fixiert und von beiden Seiten unterschrieben werden.

Da sich der medizinische Fortschritt in einem rasanten Tempo entwickelt, können die Gebührenordnungen nicht alle Leistungen enthalten. In derartigen Fällen besteht die Möglichkeit, eine sogenannte Analogabrechnung zu erstellen. Die erbrachten Leistungen werden dabei mit den Gebührenziffern vergleichbarer Leistungen aus dem Gebührenverzeichnis abgerechnet.

Praktische Beispiele:


Überschreitung der Gebührensätze

Ein häufiges Szenario in der privaten Krankenvollversicherung ist die Überschreitung der genannten Höchstsätze der GOÄ/GOZ bei komplexen Behandlungen oder auch innovativen und modernen Behandlungsmethoden durch spezialisierte Fachärzte. So kann beispielsweise ein renommierter Chirurg für eine komplizierte Operation mehr als den 3,5-fachen Satz seiner erbrachten Leistungen abrechnen.

Patienten müssen mit ihrem behandelnden Arzt die entsprechende Honorarvereinbarung unterzeichnen. Zu diesem Zeitpunkt sollten sie sich sicher sein, dass der abgeschlossene Tarif auch die vollen Leistungen abdeckt. Ansonsten entstehen den Patienten hohe Zusatzkosten.

Die INTER hat für den INTER QualiMed Premium die Übernahme der Kosten klar und für Kunden sehr verständlich geregelt. Die Leistung erfolgt über die Höchstsätze der Gebührenordnung hinaus.

Honorarforderung IQMP: Erstattung über Höchstsatz Andere Tarife: Begrenzung auf 3,5-fachen Satz Andere Tarife: Eigenanteil

Stationäre Behandlung
Kniegelenkersatz

2.045 Euro
7-facher Satz für Hauptleistung

2.045 Euro

1.489 Euro

556 Euro
 

Zahnbehandlung
Einzelimplantat

1.506 Euro
5-facher Satz

1.506 Euro

1.054 Euro

452 Euro

Stationäre Behandlung
Kniegelenkersatz

2.045 Euro
7-facher Satz für Hauptleistung

Zahnbehandlung
Einzelimplantat

1.506 Euro
5-facher Satz

Stationäre Behandlung
Kniegelenkersatz

2.045 Euro

Zahnbehandlung
Einzelimplantat

1.506 Euro

Stationäre Behandlung
Kniegelenkersatz

1.489 Euro

Zahnbehandlung
Einzelimplantat

1.054 Euro

Andere Tarife: Eigenanteil

Stationäre Behandlung
Kniegelenkersatz

556 Euro
 

Zahnbehandlung
Einzelimplantat

452 Euro

Wichtig für Ihre Beratung

Für Sie als Versicherungsmakler ist es essenziell, Ihren Kunden diese Strukturen in Verbindung mit möglichen Kosten und Erstattungsgrenzen zu erläutern. Insbesondere das Wissen um die Bedingungen für eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes oder sogar des Höchstsatzes ist wichtig, da dies erhebliche finanzielle Auswirkungen auf Ihre Versicherten haben kann. Optimal sind daher Tarife, die auch über die Höchstsätze der GOÄ und GOZ hinaus leisten.

  • Niedrige Steigerungssätze können Ihren Kunden in der PKV den Zugang zu Spezialisten erschweren, da diese in der Regel höher abrechnen.
  • Ihre PKV-Kunden erwarten eine erstklassige medizinische Versorgung ohne Zuzahlungen, wie sie in der GKV üblich sind. Hohe Eigenanteile bei Behandlungen führen eher zu Irritationen.

Ihre Unterstützung

Kurzvideo

Unsere Maklerreferentin Krankenversicherung, Michéle Pino, erklärt Ihnen in 70 Sekunden, wie Sie mit dem richtigen Umgang beim Thema Gebührenordnungen Ihren Kunden eine Kostenfalle und sich eine Haftungsfalle ersparen.

Online-Kampagne

Nutzen Sie unsere personalisierbare Kampagne auf der digidor Marketingplattform zum Thema Gebührenordnungen und machen Sie Ihren PKV-Interessenten klar, wie sie ohne Mehrkosten von besseren Gesundheitsleistungen profitieren.

Produktseite

Auf unserer Produktseite haben wir alle relevanten Informationen zum INTER QualiMed für Sie aufbereitet. Neben einer Leistungsübersicht finden Sie dort auch eine Zielgruppenbeschreibung sowie Verkaufshilfen und Antragsunterlagen.