
Gezielte Auslandsbehandlung
In der privaten Krankenversicherung
Die freie Arztwahl in der privaten Krankenversicherung beschränkt sich gewöhnlich auf das Inland. Manchmal sitzt der Spezialist für die Behandlung aber im Ausland. Unter gezielter Auslandsbehandlung versteht man die geplante medizinische Versorgung im Ausland - in der Regel bei einem renommierten Experten, der außerhalb Deutschlands tätig ist, beispielsweise in der Schweiz, den USA oder anderen medizinisch führenden Ländern.
Die Kostenerstattung durch die private Krankenversicherung in Deutschland erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Diese ist im Ausland allerdings nicht gültig. Die Kosten für eine medizinische Behandlung können im Ausland deutlich höher ausfallen als in Deutschland. So kostet beispielsweise eine Blinddarmentfernung in den USA zwischen 60.000 und 100.000 Dollar, in Deutschland hingegen nur etwa 3.500 Euro, bei Komplikationen rund 8.000 Euro.
Solche Unterschiede können dazu führen, dass sich aus einem Krankheitsfall während eines Auslandsaufenthalts schnell eine Kostenfalle für privat Krankenversicherte ergibt. Für diese Personen ist es daher wichtig, dass die Kosten im Ausland so erstattet werden, wie sie dort entstehen, und dass nicht die in Deutschland üblichen Kosten für die erfolgte Behandlung zugrunde gelegt werden.
Gründe für Auslandsbehandlungen
Grundsätzlich gibt es zwei mögliche Gründe für eine Auslandsbehandlung. Einerseits kann während eines Auslandsaufenthalts eine medizinische Behandlung unerwartet notwendig werden, beispielsweise wenn die versicherte Person im Urlaub verunfallt.
Andererseits sind immer mehr Spezialisten im Ausland zu finden, sodass schwer erkrankte Patienten den Wunsch haben, vom besten Arzt behandelt zu werden – egal, ob dieser in Deutschland, Schweden oder den USA praktiziert.
Marktüberblick
Bei der Vielzahl von Anbietern und Tarifen gibt es selbstverständlich auch in den AVBs die unterschiedlichsten Regelungen für eine Auslandsbehandlung. So heißt es beispielsweise:
- "... ist der Versicherer höchstens zu den Leistungen verpflichtet, die er bei einem Aufenthalt im Inland zu erbringen hätte."
- "Keine Leistungspflicht besteht für Mehrkosten einer Heilbehandlung im Ausland außerhalb der EU bzw. des EWR, sofern der Versicherte zum Zwecke der Heilbehandlung ins Ausland gereist ist."
- "Die Behandlungskosten werden nur bis zur Höhe übernommen, wie sie bei der Behandlung in Deutschland anfallen würden."
- "...für stationäre Heilbehandlungen im Ausland werden maximal in der Höhe ersetzt, die bei einer Behandlung in der Bunderepublik Deutschland in der Allgemeinen Pflegekasse angefallen wären."
Die Unterschiede liegen im Detail und können in Vergleichsrechnern nur bedingt differenziert dargestellt werden. Ein Häkchen in der Übersicht bei „Auslandsbehandlung” bedeutet nicht in jedem Tarif den gleichen Leistungsumfang.
Die Formulierungen in den AVBs des INTER QualiMed Premium sind an dieser Stelle deutlich kundenfreundlicher.
Wichtig für Ihre Beratung
Für die Beratung Ihrer Kunden ist es essenziell, dass diese die möglichen Kosten und Erstattungsgrenzen einer Auslandsbehandlung kennen. Insbesondere die finanziellen Auswirkungen einer falschen Entscheidung bei der Wahl der privaten Krankenversicherung sind erheblich.
Damit ein Krankheitsfall während eines Auslandsaufenthalts nicht zu einer Kostenfalle wird, sollte der gewählte Tarif idealerweise keine Begrenzung der Kostenerstattung beinhalten, wie sie im Inland erfolgen würde. Ideal ist ein Tarif, der eine gezielte Auslandsbehandlung zulässt.



