Highlights
- Ab dem 60. Lebensjahr bis zum 72. Lebensjahr flexibel über Beginn und Höhe entscheiden
- Abschluss in Verbindung mit einer Voll- oder Zusatzversicherung
- Monatlich kündbar
- Möglichkeit auf beitragsfrei zu stellen
Hintergrundinfo zum Produkt
Mit Hilfe des Beitragsentlastungstarifs INTER BEA flex sichern Sie Ihren Kunden einen bezahlbaren Beitrag im Alter. Der BEA flex Beitrag wird verzinslich angelegt. Sie entscheiden mit dem Kunden bei Vertragsabschluss den Beginn (zwischen Alter 60 und 72) und die Höhe der Beitragsentlastung im Alter. Außerdem profitiert Ihr Kunde von einer Steuerersparnis durch das Bürgerentlastungsgesetz - Sie ermöglichen dem Kunden einen geringeren Beitrag im Alter und der Kunde spart bereits heute Beiträge. .
Leistungsübersicht
Die wesentlichen Leistungen des INTER BEA flex:
INTER BEA Flex | |
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Abschlussvoraussetzungen | Eintrittsalter: 21. Lebensjahr Laufzeit bis Beginn der Beitragsentlastung mind. 60 Monate |
Zu entlastende Tarife (Grundversicherung) | Krankheitskostenversicherung, KHT und Pflegezusatzversicherung |
Maximale Höhe BEA flex-Satz | Monatliche Gesamtbeitragsrate der Grundversicherung |
Entlastungsbeginn | Vollendung des 60. - 72. Lebensjahres; Verlegung möglich |
Beitragsentlastung | Reduzierung des Beitrages der Grundversicherung in vereinbarter Höhe ab dem vereinbarten Beginn |
Beitragsfreies Ruhen | Jederzeit ganz oder teilweise möglich |
Steuerliche Absetzbarkeit | Ja, analog der Krankheitskostenvollversicherung kann auch der BEAflex bis zum Höchstbetrag steuerlich geltend gemacht werden. |
INTER BEA Flex
Abschlussvoraussetzungen
Eintrittsalter: 21. Lebensjahr
Laufzeit bis Beginn der Beitragsentlastung mind. 60 Monate
Zu entlastende Tarife (Grundversicherung)
Krankheitskostenversicherung, KHT und Pflegezusatzversicherung
Maximale Höhe BEA flex-Satz
Monatliche Gesamtbeitragsrate der Grundversicherung
Entlastungsbeginn
Vollendung des 60. - 72. Lebensjahres; Verlegung möglich
Beitragsentlastung
Reduzierung des Beitrages der Grundversicherung in vereinbarter Höhe ab dem vereinbarten Beginn
Beitragsfreies Ruhen
Jederzeit ganz oder teilweise möglich
Steuerliche Absetzbarkeit
Ja, analog der Krankheitskostenvollversicherung kann auch der BEAflex bis zum Höchstbetrag steuerlich geltend gemacht werden.