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Beitragsentlastungstarif BEA flex

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Produktbeschreibung

Highlights

  • Ab dem 60. Lebensjahr bis zum 72. Lebensjahr flexibel über Beginn und Höhe entscheiden
  • Abschluss in Verbindung mit einer Voll- oder Zusatzversicherung 
  • Monatlich kündbar 
  • Möglichkeit auf beitragsfrei zu stellen 

Auszeichnung

Hintergrundinfo zum Produkt

Mit Hilfe des Beitragsentlastungstarifs INTER BEA flex sichern Sie Ihren Kunden einen bezahlbaren Beitrag im Alter. Der BEA flex Beitrag wird verzinslich angelegt. Sie entscheiden mit dem Kunden bei Vertragsabschluss den Beginn (zwischen Alter 60 und 72) und die Höhe der Beitragsentlastung im Alter. Außerdem profitiert Ihr Kunde von einer Steuerersparnis durch das Bürgerentlastungsgesetz - Sie ermöglichen dem Kunden einen geringeren Beitrag im Alter und der Kunde spart bereits heute Beiträge. .

Leistungsübersicht

Die wesentlichen Leistungen des INTER BEA flex:

INTER BEA Flex

Abschlussvoraussetzungen

Eintrittsalter: 21. Lebensjahr

Laufzeit bis Beginn der Beitragsentlastung mind. 60 Monate 

Zu entlastende Tarife (Grundversicherung)

Krankheitskostenversicherung, KHT und Pflegezusatzversicherung

Maximale Höhe BEA flex-Satz

Monatliche Gesamtbeitragsrate der Grundversicherung

Entlastungsbeginn

Vollendung des 60. - 72. Lebensjahres; Verlegung möglich 

Beitragsentlastung

Reduzierung des Beitrages der Grundversicherung in vereinbarter Höhe ab dem vereinbarten Beginn

Beitragsfreies Ruhen 

Jederzeit ganz oder teilweise möglich 

Steuerliche Absetzbarkeit 

Ja, analog der Krankheitskostenvollversicherung kann auch der BEAflex bis zum Höchstbetrag steuerlich geltend gemacht werden.

Abschlussvoraussetzungen

Eintrittsalter: 21. Lebensjahr

Laufzeit bis Beginn der Beitragsentlastung mind. 60 Monate 

Zu entlastende Tarife (Grundversicherung)

Krankheitskostenversicherung, KHT und Pflegezusatzversicherung

Maximale Höhe BEA flex-Satz

Monatliche Gesamtbeitragsrate der Grundversicherung

Entlastungsbeginn

Vollendung des 60. - 72. Lebensjahres; Verlegung möglich 

Beitragsentlastung

Reduzierung des Beitrages der Grundversicherung in vereinbarter Höhe ab dem vereinbarten Beginn

Beitragsfreies Ruhen 

Jederzeit ganz oder teilweise möglich 

Steuerliche Absetzbarkeit 

Ja, analog der Krankheitskostenvollversicherung kann auch der BEAflex bis zum Höchstbetrag steuerlich geltend gemacht werden.

Gut zu wissen

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