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Elterngeldbezug

Neue Einkommensgrenzen

Der Gesetzgeber hat den Bezug von Elterngeld neu geregelt und Einkommensgrenzen herabgesetzt. Die Einkommensgrenze für Paare und für Alleinerziehende liegt für Geburten ab dem 1. April 2024 bei 200.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und für Geburten ab dem 1. April 2025 bei 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Wird diese Grenze überschritten, können Eltern kein Elterngeld bekommen.

Warum informieren wir Sie?

Die Bedingungen unserer Tarife INTER QualiMed sowie JABest und ZABest sehen vor, dass Elterngeldbezieher bis zu 6 Monatsbeiträge erstattet bekommen. Kunden, die ein Jahreseinkommen oberhalb der Grenze von aktuell 200.000 Euro haben, erhalten kein Elterngeld. Sie hätten somit auch keinen Anspruch auf die Erstattung ihrer Beiträge in den genannten leistungsstarken Tarifen.

Zum 01. April 2024 haben wir unsere AVB dahingehend angepasst, dass unsere Kunden auch mit dem Überschreiten der neuen Einkommensgrenzen eine Erstattung der 6 Monatsbeiträge in Anspruch nehmen können. Voraussetzung ist, dass ein Anspruch auf Elterngeld nach den vor dem 1. April 2024 geltenden Einkommensgrenzen bestanden hätte.

Daher hat diese Anpassung keine Auswirkungen auf die Beiträge unserer Kunden.

 

Vereinfachte Inanspruchnahme

Mit der Anpassung der AVB haben zudem Verwaltungsvereinfachungen für unsere Kunden vorgenommen.

  • Die Inanspruchnahme kann schon während der Elterngeldbezugsphase und nicht erst danach erfolgen.
  • Der Zeitpunkt der 12-monatigen Versicherungszugehörigkeit der versicherten Person wurde an einen festen Stichtag geknüpft, der Geburt des Kindes.
  • Die Verjährung der Inanspruchnahme wurde von 6 Monaten auf die gesetzlichen Frist von 2 Jahren ausgeweitet.