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Elterngeldbezug
Neue Einkommensgrenzen
Der Gesetzgeber hat den Bezug von Elterngeld neu geregelt und Einkommensgrenzen herabgesetzt. Die Einkommensgrenze für Paare und für Alleinerziehende liegt für Geburten ab dem 1. April 2024 bei 200.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und für Geburten ab dem 1. April 2025 bei 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Wird diese Grenze überschritten, können Eltern kein Elterngeld bekommen.
Warum informieren wir Sie?
Die Bedingungen unserer Tarife INTER QualiMed sowie JABest und ZABest sehen vor, dass Elterngeldbezieher bis zu 6 Monatsbeiträge erstattet bekommen. Kunden, die ein Jahreseinkommen oberhalb der Grenze von aktuell 200.000 Euro haben, erhalten kein Elterngeld. Sie hätten somit auch keinen Anspruch auf die Erstattung ihrer Beiträge in den genannten leistungsstarken Tarifen.
Zum 01. April 2024 haben wir unsere AVB dahingehend angepasst, dass unsere Kunden auch mit dem Überschreiten der neuen Einkommensgrenzen eine Erstattung der 6 Monatsbeiträge in Anspruch nehmen können. Voraussetzung ist, dass ein Anspruch auf Elterngeld nach den vor dem 1. April 2024 geltenden Einkommensgrenzen bestanden hätte.
Daher hat diese Anpassung keine Auswirkungen auf die Beiträge unserer Kunden.
Versicherungsbedingungen
Die AVB mit den neuen Regelung gelten ab dem 1. April 2024 für alle unsere Neu- und Bestandskunden in den genannten Tarifen. Die Bedingungen können Sie hier abrufen.