
Prämienanpassung
In der Betriebsgebäudeversicherung
Das statistische Bundesamt ermittelt jedes Jahr die neuen Preisindizes für Material- und Lohnkosten. Dadurch erfolgt eine jährliche Anpassung der Versicherungssummen durch die Wertsteigerung der Gebäude, dem sogenannten Wertzuschlag.
In diesem Jahr kommt es zu der besonderen Konstellation, dass zeitgleich eine Anpassung der Versicherungsprämien erfolgt.
Die Hintergründe
Die Schadensituation hat sich in den letzten Jahren deutlich verschlechtert. Die Tendenzen bei den durchschnittlichen Schadenhöhen und der Schadenfrequenz zeigen über eine mehrjährige Betrachtung stetig nach oben.
Daher ist es unumgänglich, die Prämien so anzupassen, dass eine stabile Entwicklung für die gesamte Versichertengemeinschaft möglich ist.
Wie erfolgt die Prämienanpassung?
Die Höhe der Mehrprämie hängt von den versicherten Gefahren ab, die wie folgt angepasst werden:
- Feuer: +20 %
- Leitungswasser: +5 %
- Sturm: + 19 %
- Elementar: + 17 %
Die Anpassung erfolgt im Bestand für alle Verträge der Betriebsgebäudeversicherung, die seit 2017 abgeschlossen wurden, zur jeweiligen Hauptfälligkeit. Die ersten Anpassungsschreiben werden ab dem 15. November zur Hauptfälligkeit 1. Januar 2024 versendet. Anschließend erfolgt ein monatlicher Versand der Schreiben für die Hauptfälligkeiten in den Folgemonaten.
Auch im Neugeschäft werden die Prämien angepasst. Die neuen Prämien sind zum 01. Januar 2024 in unseren Tarifrechnern hinterlegt. An zuvor erstellte Angebote halten wir uns selbstverständlich 6 Monate gebunden.
Ihre Unterstützung
Trotz der Prämienanpassung sind wir immer noch der passende Partner für unsere Kunden. Zum einen haben wir eines der leistungsstärksten Produkte am Markt. Auf der anderen Seite sind unsere Prämien immer noch attraktiv.
Wir haben Ihnen detaillierte Hintergrundinformationen sowie Antworten auf die Fragen Ihrer Kunden in einem übersichtlichen PDF zusammengefasst.