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Medizinerinnen richtig absichern

Einkommenssicherung

Der Werdegang einer Ärztin beginnt mit dem Studium der Humanmedizin, regulär nach dem Abitur, gegebenenfalls mit ein paar Wartesemestern. Also ist eine angehende Ärztin zu Beginn ihrer Laufbahn in der Regel zwischen 18 und 22 Jahren alt. Nach der gängigen Studiendauer von etwa sechs Jahren ist sie approbiert. Um nun einen Facharzttitel erwerben zu können, liegen weitere fünf bis sieben Jahre als Assistenzärztin vor ihr. Sie ist also zwischen Anfang und Mitte 30, bevor sie eine fertig ausgebildete Fachärztin ist. Frühestens mit Erreichen dieses Stadiums kann sie sich als Vertragsärztin mit eigenem Kassensitz niederlassen. Ihre Einkommenssituation hat sich in dieser Zeit entwickelt von einem Einstiegsgehalt mit knapp 60.000 Euro brutto pro Jahr hin zu einem Gehalt als frisch fertige Fachärztin von etwa 80.000 Euro brutto jährlich.

Verlängerung durch Familienplanung

Das gilt nur unter der Annahme, dass die junge Ärztin kontinuierlich in einem Krankenhaus in Vollzeit beschäftigt ist. Berücksichtigt man die Familienplanung, ändert sich der Werdegang. Unterbrochen würde er etwa durch eine Elternzeit, welche nicht auf die Weiterbildung angerechnet wird. Somit kann sich die Weiterbildung einer Assistenzärztin pro Kind um bis zu drei Jahre verlängern. Beschließt die Medizinerin, nach der Elternzeit ihre berufliche Laufbahn in Teilzeit fortzuführen, verlängert sich die Weiterbildung ebenfalls. Die Ärztin ist dann nicht mehr Anfang oder Mitte 30, wenn sie sich erstmalig niederlassen könnte, sondern eventuell Ende 30 oder Anfang 40.

Auch das Einkommen wäre logischerweise nicht mehr wie bei Vollbeschäftigung. Aber der Absicherungsbedarf  wäre nach wie vor da, denn die Ärztin ist nicht mehr nur für sich alleine verantwortlich, sondern auch für ihre Familie. Dies hat direkte Auswirkungen auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung und die damit verbundenen Highlights, die oft von Vermittlern hervorgehoben werden.

In der Elternzeit

Nehmen wir das Optionsrecht zur Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Bei einem Bruttoeinkommen von 60.000 Euro im Jahr läge ein angemessener Versicherungsschutz zum Berufseintritt bei 30.000 Euro BU-Jahresrente. Doch genau bei dieser Versicherungssumme haben die meisten Versicherungen auch ihr Limit für die Nachversicherungen ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die Optionen würden also gar nicht greifen. Die Aufteilung auf zwei Versicherungen würde diesen Umstand aushebeln, und die Ärztin hätte so nach wie vor die Chance, ihre Rechte zu nutzen. Doch wann genau hat sie den Wunsch ihren Bedarf anzupassen?

Zumeist mit der Geburt ihres Kindes. Doch selbst wenn sie es wollte, könnte sie ihr Recht nicht geltend machen, denn sie ist – so zumindest in den allermeisten Fällen – diejenige, die sich in Elternzeit mit Elterngeld befindet. Das Elterngeld liegt mit höchstens 1.800 Euro im Monat unter ihrer bereits abgesicherten Jahresrente von 30.000 Euro, sodass die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen zwar ein theoretisches Optionsrecht anbieten, was in der Praxis aber nicht greifen kann.

Über den Tellerrand hinaus

Es bietet sich daher an, für Ärztinnen anders zu denken als für Ärzte und über den Tellerrand der Berufsunfähigkeitsversicherung hinauszuschauen. Das soll nicht heißen, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung schlecht oder falsch ist, sie sollte nur nicht als einzige Lösung bei einer Ärztin im Portfolio stehen. Im Rahmen der bedarfsgerechten Beratung sollte also darauf geachtet werden, dass eine Absicherung für den Verdienstausfall auch unabhängig vom Einkommen an die jeweiligen Bedürfnisse einer Ärztin angepasst werden kann.

Es gibt durchaus großartige Lösungen, bei denen Kombinationen aus Dread Disease, Unfallschutz, Krankentagegeld und Pflegezusatzversicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung in Einklang gebracht werden können, um insbesondere den Lebensphasen einer Ärztin gerecht zu werden.

Aufklärung ist essenziell

Entscheidend ist, dass die Ärztin umfassend aufgeklärt wird, warum die Verbindung mehrerer Lösungsbausteine für sie zu einem optimalen Ergebnis führt. Dafür braucht es detaillierte Informationen bezüglich der Vor- und Nachteile aller Lösungsvarianten, sodass die Ärztin fundiert entscheiden kann, welches Konzept sie für sich als passend definiert. Das Lösungspaket sollte einer jungen Ärztin im Idealfall Handlungsmöglichkeiten für ihren weiteren Weg offenlassen, sodass sie flexibel je nach Lebensphase reagieren und ihren Schutz bedarfsgerecht anpassen kann.