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So nutzen Sie Optionstarife für eine Krankenzusatzversicherung

Simpel, aber clever! Wer in jungen Jahren für wenige Euro im Monat einen Optionstarif abschließt, sichert sich damit die Möglichkeit, in der Zukunft ohne Gesundheitsprüfung aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die PKV zu wechseln. Etwa, wenn das Gehalt über die entsprechende Grenze gestiegen ist oder wenn man sich selbstständig macht.   Gesundheitsstatus in jungen Jahren „einfrieren“ Wie das ohne Gesundheitsfragen möglich ist? Ganz einfach: Diese Fragen, die normalerweise bei jedem Neuabschluss einer privaten Krankenversicherung gestellt werden, beantworten Interessenten bereits beim Abschluss des Optionstarifes – also zu einem Zeitpunkt, an dem sie in der Regel noch fit und gesund sind. So werden später Risikoaufschläge oder Leistungsausschlüsse wegen inzwischen aufgetretener Erkrankungen vermieden. Denn wenn es dann tatsächlich zum Wechsel in die PKV kommt, gibt es keine nochmalige Gesundheitsprüfung. Die „alten“ Antworten bleiben maßgeblich, der Gesundheitsstatus aus jungen Jahren wird sozusagen „eingefroren“. Und das bis zum 50 Lebensjahr. So weit, so gut. Mit dem Tarif INTER Opti kommt aber noch etwas hinzu: Er greift nicht nur beim Wechsel in einen Volltarif, sondern auch beim Abschluss von Krankenzusatzversicherungen. Damit lässt sich bestehender GKV-Schutz sinnvoll und individuell erweitern – zum Beispiel durch eine Zusatzpolice für Zahnbehandlung, -ersatz und -prophylaxe oder Chefarztbehandlung im Krankenhaus mit Unterbringung im 1- oder 2-Bett-Zimmer. Ebenso ist es möglich, bereits vorhandene Zusatzversicherungen zu optimieren. Das kann etwa sinnvoll sein, wenn Eltern für ihr Kind eine Versicherung abgeschlossen haben und es inzwischen modernere, leistungsstärkere Tarife gibt.  Auch für freiwillig GKV-Versicherte eine Option Mit einem Optionstarif wie INTER Opti schaffen Sie sich ein Höchstmaß an Flexibilität in der Gestaltung Ihres Krankenversicherungsschutzes. Abschließen kann ihn jeder und jede gesetzlich Krankenversicherte bis 44 Jahre, auch freiwillig Versicherte. Außerdem Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und alle, die bei INTER schon eine Krankenzusatz- oder Vollversicherung haben.  Noch ein Highlight: Üblicherweise können Optionsversicherungen nur einmal in Anspruch genommen werden, so auch bei INTER Opti. Aber: Wird das Optionsrecht zunächst genutzt, um eine Zusatzpolice abzuschließen, bleibt es für einen späteren Wechsel in die Vollversicherung erhalten. So halten Versicherte sich zum Wohle ihrer Gesundheit alle Türen offen! 

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