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Krankentagegeld und BU-Rente

Achtung, Rückzahlungsfalle!

Eine private Krankentagegeldversicherung ist vor allem für Freiberufler und Selbstständige unverzichtbar – doch auch viele Festangestellte schließen eine solche Police gern ab, um nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall weiter gut abgesichert zu sein. Wenn die Krankheit irgendwann aber in Berufsunfähigkeit (BU) mündet, stehen Betroffene häufig vor einer schwierigen Situation. Dann drohen Zahlungslücken und Erstattungsansprüche des Krankentagegeld-Versicherers.

Versicherer haben Rückzahlungsanspruch

Hintergrund: Wenn die Berufsunfähigkeit rückwirkend anerkannt wird, kann der Krankentagegeldversicherer das zu viel gezahlte Krankentagegeld zurückfordern. Die Crux dabei: Die rückwirkende Anerkennung der Berufsunfähigkeit bedeutet nicht, dass der BU-Versicherer nun seinerseits rückwirkend auszahlt. Versicherte müssen also mit erheblichen Rückzahlungen rechnen.

Besonders betroffen sind gutverdienende Berufsgruppen wie Ärzte, die meist ein hohes Krankentagegeld beziehen, häufig zwischen 500 und 800 Euro. Experten der INTER-Versicherung berichten über einen Fall aus der Praxis, bei dem eine Medizinerin eine monatliche Leistung von 24.000 Euro aus ihrer Krankentagegeldversicherung erhielt. Nach zwölf Monaten wurde rückwirkend Berufsunfähigkeit festgestellt. Daraus hätte sich im Normalfall also eine Krankentagegeldrückzahlung von 288.000 Euro ergeben.

So entsteht die gefährliche Zahlungslücke

Die zweite Klippe: Versicherte haben zwischen Ende des Krankentagegeldes und der Berufsunfähigkeitsrente womöglich eine Zahlungslücke von mehreren Monaten bis zu einem Jahr. Sie entsteht immer dann, wenn die Prüfung durch den BU-Versicherer noch nicht abgeschlossen ist, also noch kein Geld aus der BU-Rente fließt – das Krankentagegeld aber bereits eingestellt wurde.

Beide Risiken lassen sich mit einer Sonderregelung der INTER vermeiden, dem sogenannten Garantiezertifikat: Bei Kundinnen und Kunden, die sowohl eine Krankentagegeld- als auch eine BU-Police bei der INTER abgeschlossen haben, verzichtet der Versicherer (wie im Fall der erwähnten Ärztin) auf die Rückzahlung des Krankentagegeldes. Für den Fall, dass zwischen dem Bezug von Krankentagegeld und einer Berufsunfähigkeitsrente eine zeitliche Lücke entstehen sollte, sichert INTER mit dem Garantiezertifikat außerdem die Liquidität des oder der Versicherten durch eine Vorbehaltsleistung aus der BU-Versicherung. Ein weiteres Highlight: Selbst, wenn ein Versicherter seine Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem anderen Anbieter abgeschlossen hat, kann er das Garantiezertifikat nutzen, indem er die bestehende BU aufstockt. So sind Versicherte rundum gut geschützt.

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