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Als Patient im Krankenhaus

Wer hilft mir bei Problemen?

Wer ins Krankenhaus muss, möchte vor allem eins: schnell wieder gesund werden. Doch gelegentlich gibt es Probleme, die einer schnellen Genesung im Wege stehen. Vielleicht gibt es zu wenig Pflegepersonal und die Betreuung lässt zu wünschen übrig, vielleicht treten Hygienemängel auf, der Zimmernachbar raubt einem mit seinem Schnarchen den Schlaf – oder man vermutet sogar, dass dem Arzt ein Behandlungsfehler unterlaufen ist. Welche Möglichkeiten habe ich dann als Patient?

Tipp: Zunächst das persönliche Gespräch suchen

„Zunächst sollte man das klärende Gespräch mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt suchen“, rät Anja Lehmann von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland in einem Gespräch mit der Deutschen Presseagentur (dpa). Hilft das nicht weiter, kann man sich an eine Beschwerdestelle im Krankenhaus wenden. Kliniken sind verpflichtet, eine solche Stelle einzurichten.

In der Regel übernimmt diesen Job ein ehrenamtlicher Patientenfürsprecher, der nicht der Klinikleitung untersteht. Er oder sie versucht dann, in dem Konflikt zu vermitteln. Andere Kliniken haben eine eigene Abteilung für Beschwerdemanagement. Geht es um Hygienemängel, sollte man sich dagegen an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Sie untersteht normalerweise dem Landesgesundheitsministerium.

Was tun bei Verdacht auf Behandlungsfehler?

Will man sich konkret über einen bestimmten Arzt oder eine Ärztin beschweren, sind dafür die jeweiligen Ärztekammern zuständig. Wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten und erwägen, den Arzt oder das Krankenhaus haftbar zu machen, sollten Sie den Sachverhalt vorher genau prüfen lassen. Gesetzlich Versicherte können dazu ein Gutachten vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung erstellen lassen. Auch einige private Krankenversicherer bieten ähnliche Service-Leistungen als Tarifbausteine an. Außerdem kann man sich an die Gutachter-Kommission der Ärztekammern wenden. Findet sich am Ende keine außergerichtliche Einigung und Sie entscheiden sich für den Klageweg, brauchen Sie dazu in jedem Fall juristischen Beistand.

Damit es erst gar nicht so weit kommt, besteht die Möglichkeit – etwa vor einer geplanten Operation – eine Zweitmeinung einzuholen. PKV-Kunden können sich dazu Unterstützung holen, beispielsweise bei BetterDoc, einem Partner der INTER-Versicherung.

Übrigens: Bei Unzufriedenheit einfach das Krankenhaus zu wechseln, ist zwar rechtlich möglich, praktisch aber kompliziert. Denn wenn keine medizinische Notwendigkeit für einen Wechsel vorliegt, muss der Patient sich selbst um die Verlegung kümmern, muss sich also selbst ein Bett in einer anderen Klinik organisieren. Das ist meist schwierig – und: Ohne zwingenden medizinischen Grund tragen Sie die Kosten für den Krankentransport selbst.

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