Balkonkraftwerke
Als Hausrat versichert
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) hat neue Musterbedingungen für die Hausratversicherung vorgelegt. Diese schließen die Absicherung für Mini-Photovoltaikanlagen, die am eigenen Balkon angebracht werden, ein. Die Mini-Photovoltaikanlagen sind – ebenso wie der übrige Hausrat – unter anderem gegen Sturm, Hagel, Feuer und Überspannungsschäden durch Blitzschläge versichert.
Die INTER folgt dem GDV nicht nur im Neugeschäft, sondern nimmt die sogenannten Balkonkraftwerke auch in den Schutz bestehender Hausratversicherungen auf.
Schutz auch im Bestand
Strom ist teuer und Nachhaltigkeit liegt im Trend. Viele Menschen denken vor diesem Hintergrund über die Anschaffung eines Balkonkraftwerks nach oder haben sich bereits eines angeschafft.
- Ein Balkonkraftwerk ist laut Definition eine Mini-Photovoltaikanlage oder Steckersolaranlagen. Diese werden einfach an eine Steckdose angeschlossen, um Strom zu erzeugen.
- Anlagen bis 600 Watt sind nicht genehmigungspflichtig und haben nur wenige Vorgaben, zum Beispiel eine Anmeldung beim Netzbetreiber.
- Ein Vorteil der Balkonkraftwerke ist, dass weniger Strom von einem Zulieferer verbraucht wird und so die Abhängigkeit von steigenden Strompreisen reduziert werden kann.
Die gute Nachricht: Kunden mit einer Hausratversicherung bei der INTER sind auf der sicheren Seite. Die Balkonkraftwerke sind nicht nur bei Neuabschluss einer Hausratversicherung versichert, sondern im Rahmen einer Regulierungsanweisung auch im Bestand. In unserer Hausratversicherung sind privat genutzte Balkonkraftwerke ebenso wie der übrige Hausrat gegen Sturm, Hagel, Feuer und Überspannungsschäden durch Blitzschläge prämienfrei versichert.
Für Gebäudeeigentümer besteht ebenfalls prämienfreier Versicherungsschutz bis zu einer Entschädigungsgrenze von 3.000 Euro für fest mit dem Gebäude verbundene Balkonkraftwerke im Rahmen der versicherten Gefahren ihrer Wohngebäudeversicherung bei der INTER.
Interessant für Ihr Neugeschäft?
Unsere Hausratversicherung können Sie selbstverständlich im Einzelgeschäft abschließen. Das leistungsstarke Produkt eignet sich allerdings insbesondere für den Abschluss von Rahmenverträgen oder für Bestandsübertragungen.