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INTER QualiCare

Änderung der AVB und Annahmerichtlinien

Änderung der Leistung für Kinder und Jugendliche

Wir haben Änderungen an unserem Pflegetagegeldtarif INTER QualiCare vorgenommen, welche die Leistung für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung 21. Lebensjahres betreffen.

Allgemeinen Versicherungsbedingungen

Wir haben die Leistungen bei Kindern und Jugendlichen bis Vollendung des 21. Lebensjahres dahingehend geändert, dass der Versicherungsfall für diesen Personenkreis dann eintritt, wenn die Ursache für die Pflegebedürftigkeit eine definierte Erkrankung oder ein Unfall ist.

Welche Erkrankungen das sind, steht in einer neuen Anlage zu den AVB. Der Unfallbegriff sowie die grundsätzliche Änderung des Versicherungsfalls sind in § 1 Abs. 2 AVB geregelt. Eine Beitragsänderung resultiert daraus nicht.

Annahmerichtlinien

Unter „Tarifbesonderheiten“ wurden beim INTER QualiCare folgende Änderungen vorgenommen:

  • Der Baustein QC E (Einmalleistung) kann bei Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bis maximal 10.000 Euro in vollen tausender Schritten abgeschlossen werden. Bei Erwachsenen liegt die Grenze weiterhin bei 25.000 Euro.
  • Bei Kindern bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres werden Kopien aller bereits durchgeführten U-Untersuchungen, sowie die Perzentilkurven aus dem Untersuchungsheft benötigt.

Warum haben wir uns für diese Änderungen entschieden?

Es ist branchenweit zu beobachten, dass es durch die Änderung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs sowie des Begutachtungsinstruments bei bestimmten Einschränkungen der Fähigkeiten und der Selbständigkeit vermehrt zu Einstufungen in einen Pflegegrad kommt, die beim alten Pflegebedürftigkeitsbegriff keine oder nur wenig Berücksichtigung gefunden hätten. Die „Hürde“ zur Pflegebedürftigkeit ist kleiner geworden. Dies ruft leider Ausnutzungstendenzen hervor, sogar in Verbindung mit mehr oder weniger seriösen Anleitungen, wie in solchen Fällen ein Versicherungsschutz und im Nachgang eine Pflegebedürftigkeit erlangt werden kann. Dieses Phänomen taucht dabei nahezu ausschließlich bei Kindern und Jugendlichen auf.

Dies führt zu vermehrten Leistungsanträgen auch in der Pflegezusatzversicherung. Im November 2021 zeigte das Beispiel eines Mitbwerbers, dass dies Ausmaße annehmen kann, die dem Tarif und dem darin versicherten Bestand deutlich schaden.

Vor diesem Hintergrund haben wir uns zum Schutz des bisherigen und zukünftigen Bestandes sowie des Tarifs INTER QualiCare als Ganzes zu diesem Schritt entschieden. Wir sind davon überzeugt, dass wir trotzdem weiterhin für Kinder und Jugendliche den wesentlichen Schutz vor den Risiken der Kosten einer Pflegebedürftigkeit anbieten.

Kindernachversicherung

Nach § 198 VVG ist es Vorgabe, dass Kinder ab Geburt mitversichert werden können, sofern ein Elternteil bereits 3 Monate in dem Tarif versichert ist und die Mitversicherung spätestens 2 Monate nach Geburt erfolgt. Diese Nachversicherung erfolgt dann ohne Gesundheitsprüfung. Zudem gilt dies nur für einen Versicherungsschutz, der nicht höher oder umfassender ist als der des Elternteils.

Dabei gelten jeweils die AVB, die mit dem Elternteil vereinbart ist. Dies bedeutet in diesem Zusammenhang: Eltern, die sich vor dem 1. Juni 2022 im INTER QualiCare versichert haben, können die Kinder nach ihren Bedingungen versichern. Die vorgenannten Änderungen gelten dann nicht.

Diese gesetzliche Vorgabe wird durch unsere Anpassung nicht verändert.

Antrag

Bisher konnte der INTER QualiCare nur über einen eigenen Antrag beantragt werden. Diesen Antrag stellen wir nun nicht mehr zur Verfügung und ermöglichen im Gegenzug die Beantragung über den Antrag auf Vollversicherung sowie den Antrag auf Zusatzversicherung. In beiden finden Sie nun die "Gesundheitsfragen" die "Gesundheitsfragen für Pflegetagegeldversicherung“.